Haftpflichtversicherung: Wie lange sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Als liebevolle Eltern sorgen Sie sich um das Wohl Ihres Nachwuchses – und damit natürlich auch um die Absicherung im Schadensfall. Die Haftpflichtversicherung ist daher in vielen Familien unerlässlich und sorgt im Hintergrund für Schutz und Sicherheit. Wenn die Kinder ihre eigenen Wege gehen, müssen Sie als Eltern aber einen genauen Blick in die Police werfen. Wie lange ist die gesamte Familie mitversichert und gilt der Versicherungsschutz auch im Studium oder während der Ausbildung?
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Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

In der familiären Haftpflichtversicherung sind Ihre Kinder in der Regel bis zur Volljährigkeit mitversichert. Doch was passiert, wenn die Kinder plötzlich erwachsen sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben? Viele Versicherungen bieten spezielle Policen an, bei denen der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten wird. Das gilt zumindest so lange, bis die Kinder selbst eine Familie gründen oder nicht länger in Ausbildung sind.

Verheirate Paare müssen stets eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Eine „Versicherungsgemeinschaft“ über mehrere Familien hinweg ist also nicht möglich. Grundsätzlich können Eltern also erst einmal beruhigt sein, denn auch Kinder über 18 Jahre können durch die Familienversicherung geschützt bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Konditionen von Anbieter zu Anbieter variieren. Daher ist es ratsam, sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen zu erkundigen, bevor die Kinder die Volljährigkeit erreicht haben. Ihr Versicherungsvertreter kann schnell klären, was durch Ihre derzeitige Haftpflichtversicherung gedeckt ist und ob eventuell Änderungen im Tarif notwendig werden.

Wenn Ihre Kinder das 18. Lebensjahr erreichen, ändert das also nicht unmittelbar etwas am Status Ihrer Haftpflichtversicherung. Vielmehr bleibt der Versicherungsschutz während des Bildungsweges bestehen. Im Falle einer Ausbildung oder eines Studiums verlängert sich der Versicherungsschutz bis zu einem festgelegten Höchstalter oder bis zum Abschluss der Ausbildung.

„Eltern haften für ihre Kinder“: Das gilt nicht immer

Grundsätzlich ist es für Eltern wichtig, sich über die Haftungsregeln für Kinder im Klaren zu sein. Nur so können sie sicherstellen, dass die Aufsichtspflicht erfüllt wird, um hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Für Kinder gelten besondere Regelungen. Sie sind nur dann haftbar, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen. Es muss also erkennbar sein, dass ihre Handlung weitreichende Konsequenzen haben kann.

Bis zum 7. Lebensjahr gelten Kinder in Deutschland als nicht haftbar. Das Gesetz geht davon aus, dass den Kleinen bis zu diesem Alter die Auswirkungen ihres Handelns noch nicht bewusst sind. Im Straßenverkehr gilt diese Haftungsbefreiung sogar bis zum 10. Lebensjahr. Die Regelung kann jedoch etwas kompliziert sein, denn im ruhenden Straßenverkehr wird ein Kind bereits mit 7 Jahren zur Verantwortung gezogen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Autolack von einem Kind zerkratzt wird.

Ob ein Kind diese Einsichtsfähigkeit besitzt, wird trotz der grundlegenden Altersgrenzen immer im Einzelfall entschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Reife des Kindes wird dabei nämlich nicht nur am Alter festgemacht. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie aber ohnehin bestmöglich geschützt. So werden von den Kindern verursachte Schäden gedeckt und Sie als Eltern müssen sich keine Sorgen über Haftungsfragen machen. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, nicht deliktfähige Kinder versichern zu lassen. Das ist zwar prinzipiell nicht notwendig, kann Ihnen aber unangenehme Situationen mit den Nachbarn oder Freunden ersparen.

Ausbildung und Studium: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen

Wenn Ihre Kinder ein Studium beginnen oder eine Ausbildung starten, hat das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Solange die schulische Laufbahn oder die Berufsausbildung andauert, bleiben unverheiratete Kinder automatisch bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wichtig ist, dass die Versicherung über die Lebensumstände der Kinder informiert wird. Ansonsten kann der Versicherungsschutz mit dem 18. Lebensjahr erlöschen, obwohl grundsätzlich noch ein Anspruch bestehen würde.

Bei den meisten Versicherungen besteht der Versicherungsschutz auch während eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder im Zuge des Bundesfreiwilligendienstes. Wenn Ihr Kind nach der Ausbildung auf Jobsuche ist oder auf einen Studienplatz warten muss, lohnt sich hingegen noch einmal ein Blick in die Police. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind Kinder auch während dieser Brückenzeiten nach wie vor versichert. Beim Beginn des Studiums ist aber nicht nur eine genaue Prüfung der Haftpflichtversicherung anzuraten. Auch bei der Unfall- und Krankenversicherung kann es zu Änderungen kommen, denn jeder Studierende in Deutschland muss gesetzlich krankenversichert sein. Bis zum 25. Lebensjahr können Kinder aber auch hier bei den Eltern mitversichert bleiben. Das ist in der Regel beitragsfrei möglich.

Gibt es Fälle, in denen Schäden durch Kinder nicht von der Versicherung gedeckt sind?

Beim Spielen kann schnell einmal etwas zu Bruch gehen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist der unangenehme Zwischenfall in der Regel kein Problem. Es gibt jedoch auch einige Szenarien, in denen der Versicherungsschutz erlischt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dem Kind ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Mutwillige Sachbeschädigung, Brandstiftung oder Schäden im Zuge eines Diebstahls werden in den meisten Fällen nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Dabei spricht man von einem „Bosheitsakt“. Vor allem bei Kindern unter zehn Jahren ist es jedoch nicht leicht zu erkennen, ob tatsächlich eine mutwillige Beschädigung herbeigeführt wurde.