Müssen Strafen in der Kindererziehung sein?

Sie haben Ihrem Kind nun klar und deutlich Grenzen gesetzt. Doch wie reagieren Sie am besten, wenn Ihr Kind nicht gewillt ist, sich auch daran zu halten? Sollten Sie Ihr ungehorsames Kind jetzt bestrafen? Und wenn ja, welche Strafe ist für Ihr Kind richtig? Hier gibt es verschiedene wirksame Erziehungsstrategien. Allen gemeinsam ist jedoch, dass Sie jedes Mal sofort und konsequent auf das Fehlverhalten Ihres Kindes reagieren müssen. Kommt es manchmal mit seinem unerwünschten Verhalten doch „durch“, so lernt es dabei leider nur, dass es einfach hartnäckiger sein und länger aushalten muss, um Mutter oder Vater doch „mürbe“ zu machen und zu bekommen, was es erreichen wollte! 

Inhaltsverzeichnis

Strafen in der Kindererziehung: Lernen Sie Ihr Kind zu ignorieren

Bei kleineren „Regelverstößen“ ist es oft ausreichend, das unerwünschte Verhalten einfach zu ignorieren. Ignorieren Sie z. B. Quengeln und Jammern oder auch Schimpfwörter einfach. Schenken Sie Ihrem Kind keine Aufmerksamkeit – sprechen Sie nicht mit ihm und sehen Sie es nicht direkt an, so lange es das Fehlverhalten zeigt. Wird Ihr Kind daraufhin laut und bekommt einen Wutanfall, verlassen Sie den Raum und gehen z. B. in die Toilette, da können Sie ohne Begründung notfalls auch die Tür abschließen. Wenn es Sie damit nicht provozieren kann und keinerlei Reaktion darauf erhält, ist das gezeigte Verhalten nutzlos für Ihr Kind. Eine Wiederholung lohnt sich also nicht.

Viele Verhaltensweisen von Kindern dienen nur einem Zweck: im Mittelpunkt zu stehen und Aufmerksamkeit zu bekommen. Das kann im positiven (z. B. Lob für Mithilfe im Haushalt) als auch im negativen Sinne sein. Bekommt das Kind eine Strafpredigt für sein Fehlverhalten, ist das zwar nicht unbedingt angenehm, aber offensichtlich immer noch „besser“, als gar nicht beachtet zu werden. Und während der Strafpredigt kann es sich zumindest der ungeteilten Aufmerksamkeit seiner Mutter sicher sein!

Setzen Sie logische Folgen anstatt Strafen ein

Logische Folgen können auf den ersten Blick aussehen wie Strafen, doch ist der Hintergrund ein anderer. Weigert sich Ihr Kind beispielsweise, mittags bei Tisch auch nur einen Bissen zu essen, so ist die logische Folge, dass es bereits lange vor der nächsten Mahlzeit hungrig sein wird. Natürlich dürfen Sie zwischendurch nicht auf sein Gequengel nach Süßigkeiten eingehen. Sagen Sie nur ruhig: „Es tut mir Leid, wenn du hungrig bist. Wir essen um 6 Uhr zu abend, bis dahin dauert es noch eine Weile.“ Verkneifen Sie sich aber jeden weiteren Kommentar wie: „Siehst du, ich habe dir ja gesagt, dass du hungrig sein wirst, wenn du nicht isst.“ Sobald Sie logische Folgen als Drohung einsetzen oder dabei sichtlich verärgert reagieren, erscheinen sie Ihrem Kind sofort als Strafe. Nicht immer können Eltern wie bei der Essensverweigerung die natürliche Folge (hier: Hunger) eintreten lassen. In diesen Fällen müssen Sie selbst eine entsprechende Folge herbeiführen, die in logischem Zusammenhang zum unerwünschten Verhalten steht. Wenn Ihr Kleinkind z. B. beim Sandspielen trotz einer Ermahnung immer wieder mit Sand wirft, holen Sie es aus der Sandkiste, sehen es direkt an und sagen ruhig: „Anscheinend möchtest du momentan nicht mehr im Sand spielen. Du kannst es in 5 Minuten noch einmal versuchen.“ Reagieren Sie nicht weiter auf sein Gebrüll – Ihr Kind darf seinen Ärger ruhig zeigen, nur dürfen Sie sich nicht davon beeindrucken lassen! Wenn die angekündigten 5 Minuten um sind, sagen Sie Ihrem Kind, dass es nun wieder in den Sandkasten gehen kann, wenn es das möchte. Wirft es daraufhin wieder mit Sand, nehmen Sie es ruhig an der Hand (oder tragen Sie es notfalls) und gehen Sie mit ihm nach Hause. Sagen Sie ihm: „Anscheinend willst du nicht weiter spielen. Daher gehen wir jetzt nach Hause.“

Auszeit statt Strafe

Manchmal braucht ein kleiner Wüterich die Gelegenheit, sich selbst etwas „abzukühlen“. Wenn eine Ermahnung und evtl. die beschriebenen logischen Folgen bei einem Fehlverhalten nicht zum Erfolg geführt haben, lassen Sie Ihr Kind für 1 bis 2 Minuten ruhig in Ihrer Nähe sitzen (im Laufstall, auf einer Decke am Boden oder auf einem Stuhl), ohne ihm  Aufmerksamkeit zu schenken. Erklären Sie Ihrem Kind genau, was Sie von ihm erwarten, z. B. „Weil du den Blumen die Blätter abgerissen hast, setzt du dich für 2 Minuten ruhig hier hin. Du darfst erst weiterspielen, wenn du dich für 2 Minuten ruhig verhalten hast.“ Dass Ihr Kind evtl. noch keinen Zeitbegriff hat, stört nicht weiter. Bleibt Ihr Kind zwar sitzen, ist aber nicht gleich ruhig, so zählt die Zeit erst ab dem Augenblick, in dem Ihr Kind sich tatsächlich beruhigt hat.

Bleibt Ihr Kind nicht sitzen oder brüllt es wie am Spieß, muss es das Zimmer verlassen. Begleiten Sie es in einen möglichst langweiligen, ungefährlichen, aber nicht angsteinflößenden Raum (z. B. das Schlafzimmer; Kinderzimmer mit viel Spielzeug, dunkle Räume oder Keller sowie Räume mit gefährlichen Gegenständen sind ungeeignet). Hier muss es solange allein bleiben, bis es sich beruhigt und anschließend für 1 bis 2 Minuten ruhig verhalten hat. Sie können die Türe ruhig offen lassen, sofern Ihr Kind im Zimmer bleibt. Läuft es aus dem Raum oder randaliert es, schließen Sie die Türe.

Bitte beachten Sie: Weniger ist hier oft mehr!

  • Halten Sie die Auszeit kurz.
  • Halten Sie Ihre Anweisungen an das Kind ebenfalls kurz, sprechen Sie in entschlossenem Tonfall und sehen Sie Ihrem Kind dabei in die Augen.
  • Reagieren Sie nicht auf Gebrüll, schimpfen, streiten und diskutieren Sie nicht mit Ihrem Kind.
  • Ist die Auszeit beendet, sprechen Sie nicht mehr über sein Fehlverhalten, sondern suchen Sie eine Gelegenheit, Ihr Kind möglichst bald für erwünschtes Verhalten zu loben.