Online Shopping für Teenager
Kinder kommen heutzutage häufig schon sehr früh mit dem Internet in Berührung. Neun von zehn Jugendlichen haben die Möglichkeit, in ihrem eigenen Kinderzimmer mit einem Tablet, Laptop oder PC das Netz zu nutzen. Damit sind viele Gefahren verbunden - auch im Umgang mit Online-Shops.
Rechtliches, Gefahren und Tipps vom Experten
Wenn Teenager im Internet unterwegs sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit, auf einen Online-Shop zu treffen, ziemlich hoch. Durch Werbung in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und Banner-Reklame auf Webseiten könnten auch Minderjährige schnell auf kommerzielle Webseiten gelangen. Daher ist es wichtig, dass Eltern schon früh auf die Gefahren hinweisen, die Jugendlichen später allerdings auch im Umgang mit digitalen Läden anleiten. Wir haben ein paar Tipps und rechtliche Aspekte für Sie zusammengetragen.
Rechtliche Perspektive: Was passiert, wenn Ihr Kind unter 18 online einkauft?
Diese Frage lässt sich relativ schnell beantworten: Online gelten nach deutschem Recht die gleichen Regeln, wie im stationären Handel. Das heißt, es ist eine Frage der Geschäftsfähigkeit, ob Ihr Kind einen Kaufvertrag abschließen darf oder nicht. Personen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind demnach geschäftsunfähig – Willenserklärungen sind also nichtig. Wer sieben Jahre oder älter ist, gilt hier als beschränkt geschäftsfähig. Dabei bedarf es einer Willenserklärung, die nur mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also der Eltern, wirksam ist. Diese muss vor der Bestellung vorliegen. Im Zweifel kann der Shop die Einwilligung einfordern. Eine Ausnahme ist nur der sogenannte Taschengeldparagraph. Dieser besagt, dass ein Kaufvertrag von Anfang an wirksam ist, sobald der gesetzliche Vertreter das Geld zu dem Zweck des Kaufes oder zur freien Verfügung überlassen hat (bspw. beim Taschengeld). Damit sollen Heranwachsende an Alltagsgeschäfte gewöhnt werden.
Doch wie sieht das in der Praxis aus?
Wie so oft aber unterscheidet sich die Realität von der Theorie. Philipp Tusch vom Portal Shopbetter.de hat sich intensiv mit der Welt der Online-Shops auseinander gesetzt und weiß: Online gibt es sehr wohl andere Bedingungen als im stationären Handel.
„Da Online-Shops nicht sehen können, wer vor dem Computer sitzt, versuchen sie durch verschiedene Angaben Minderjährige vom Kauf abzuhalten. Das klappt allerdings nur bedingt.“
Insbesondere beim Kauf auf Rechnung sei es Minderjährigen noch viel zu leicht, Waren im Internet zu bestellen. Die Altersangaben könnten einfach gefälscht werden, weiß Tusch. Zwar wäre der Kauf im Zweifel dann durch die fehlende Wirksamkeit der Willenserklärung nicht zustande gekommen, der Ärger aber dennoch vorprogrammiert. Ist es einmal passiert, dass Ihr Kind online bestellt hat, so könne man allerdings das Widerrufsrecht der EU nutzen, um lange gerichtliche Auseinandersetzungen zu umgehen:
„Seit 2014 können Waren, die online oder außerhalb eines Geschäfts (telefonisch, per Post oder per Haustürgeschäft) gekauft wurden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine einfache Retoure reicht aus.“
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Sicherheit beim Online-Shopping: Reden ist wichtig
Wie Sie Ihr Kind auf das Internet vorbereiten, hat Dipl.-Päd. Uta Reimann-Höhn für elternwissen.com bereits in einem gesonderten Beitrag aufbereitet. Nehmen Sie hier auch unbedingt die Gefahren der Online-Shops ernst. Bringen Sie Ihrem Kind bei, nicht ohne die Einwilligung der Eltern private Daten im Internet einzugeben. Besuchen Sie gemeinsam Seiten, die für das entsprechende Alter geeignet sind und warnen Sie vor anderen Seiten mit kommerziellen Aspekten (zum Beispiel Preise oder "Kaufen"-Buttons). Sobald Sie eine Atmosphäre geschafft haben, dass Ihr Kind mit Ihnen über alles Auffällige im Internet redet, wird es auch nicht passieren, dass es Waren im Internet bestellt. Ohnehin sollte der erste Kontakt mit Käufen dann doch lieber im Laden um die Ecke stattfinden.
Dennoch sollten Sie die Heranwachsenden vor allem kurz vor oder nach dem Eintritt in das 19. Lebensjahr an die Welt der Online-Shops heranführen. Schließlich kommen die Teenager auch jetzt mit kommerziellen Shops in Berührung – mit dem Unterschied, dass sie auch Kaufverträge abschließen dürfen. Da es immer noch sehr viele unseriöse Webseiten gibt, empfiehlt Experte Philipp Tusch von Shopbetter.de auf bestimmte Kriterien zu achten. Seriöse Shops erkennt man an…
- einem Gütesiegel von Trusted Shops, TÜV, EHI oder IPS
- dem Vorhandensein eines Impressums mit Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten
- realistischen Preisen
- einem verschlüsselten Zahlungsweg („https“ oder grünes Schloss in der Adresszeile)
- verschiedenen Zahlungsoptionen
Außerdem empfiehlt es sich immer auf Tipps und Erfahrungen von Bekannten zu hören. Geben Sie Ihrem Kind mit, nicht leichtsinnig mit Zahlungsdaten und privaten Angaben umzugehen. Im Zweifel lässt man lieber die Finger von einem Shop und kauft das Produkt bei einem bekannten Anbieter oder dem Laden in der Stadt.