Hilfe, mein Kind will eine Party mit seinen Freunden feiern!
Irgendwann ist es so weit: Der Teenager hat keine Lust mehr auf Familientreffen zu gehen, sondern will lieber mit seiner Clique feiern. Das stellt Eltern vor verschiedene Fragen: Soll ich das erlauben oder verbieten? Worauf muss ich achten? Und was, wenn mein Kind zu viel Alkohol trinkt? Lesen Sie hier, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Sprössling ziehen lassen können und worauf Sie achten sollten.
Party und feiern bei Teenagern
Auch wenn es manchmal schwerfällt: Eltern müssen ihre Teenager irgendwann ziehen lassen. Das ist allen Müttern und Vätern theoretisch klar, bekommt aber eine andere Dimension, wenn der Pubertierende dann tatsächlich beginnt, an bestimmten Familienveranstaltungen nicht mehr teilzunehmen, und sich ausklinkt. In einer solchen Situation sollten sich Eltern immer mal wieder an die eigene Jugend erinnern und sich klar machen, dass auch sie in die „Freiheit“ wollten. Besonders in der Pubertät probiert Ihr Kind viel Neues aus, unter anderem will es Partys mit Freunden feiern.
Wenn Ihr Teenager woanders feiert: So einigen Sie sich
- Fragen Sie Ihren Jugendlichen nach seinen Plänen und Vorstellungen.
- Klären Sie, ob Sie es guten Gewissens dorthin gehen lassen können. Kennen Sie die Veranstalter, etwa die Eltern des Kindes, das zur Party einlädt? Wenn nicht, möchten Sie gegebenenfalls kurz mit ihnen sprechen? Prüfen Sie auch, ob es sich um eine altersgerechte Veranstaltung handelt. Sind vertrauensvolle Freunde dabei? Wenn Sie Zweifel haben, holen Sie mehr Infos ein.
- Handeln Sie mit Ihrem Kind aus, wie lange es wegbleiben darf. Achten Sie dabei auf die Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz (siehe unten).
- Klären Sie, ob Ihr Kind dort übernachtet bzw. wie es nach Hause kommt. Bieten Sie ihm an, es abzuholen.
- Lassen Sie sich gegebenenfalls Adresse und Telefonnummer des Freundes geben, bei dem die Feier stattfindet.
- Erkundigen Sie sich, ob notfalls Erwachsene in der Nähe sind.
- Weisen Sie auf Gefahren hin (Alkohol, Feuerwerk), ohne Ihrem Teenager Angst zu machen.
- Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich jederzeit bei Ihnen melden kann, wenn es beispielsweise Probleme gibt.
Achtung, Jugendschutz! Wo darf mein Teenager wie lange hin?
Manche Entscheidungen müssen Sie als Sorgeberechtigte selber treffen, andere wiederum werden Ihnen durch Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bereits abgenommen. Folgende Vorschriften sollten Sie und Ihr Teenager beachten:
In eine Disko bzw. einen Club dürfen
- Jugendliche unter 16 nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten,
- Jugendliche zwischen 16 und 17 bis maximal 24 Uhr (auch nicht länger, wenn ein volljähriger Freund dabei ist),
- junge Erwachsene ab 18 unbegrenzt gehen.
In Gaststätten und Kneipen dürfen
- Jugendliche unter 16 bis 23 Uhr,
- Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren bis 24 Uhr,
- junge Erwachsene ab 18 unbegrenzt gehen.
Für Popkonzerte und ähnliche öffentliche Veranstaltungen gibt es keine verbindliche offizielle Beschränkung. Fragen Sie beim Veranstalter nach. Minderjährige müssen gegebenenfalls eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern dabeihaben.
Für beaufsichtigte Jugendveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, etwa von Gemeinden, der Kirche oder eines (Sport-)Vereins, gelten folgende Regelungen:
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen bis 22 Uhr,
- Jugendliche ab 14 bis 17 Jahren dürfen bis 24 Uhr;
- junge Erwachsene ab 18 dürfen unbegrenzt daran teilnehmen.
Für private Partys und Feiern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Die Eltern müssen hier nach eigenem Ermessen entscheiden, wie lange ihr Kind teilnehmen darf.
Alkoholkonsum: Wenn Ihr Pubertierender selbst eine Party veranstaltet
Sollte Ihr Teenager eine Party bei Ihnen zu Hause veranstalten, dann tragen Sie als Eltern die Verantwortung für den Alkoholkonsum der Jugendlichen. Sie können sich unter Umständen sogar strafbar machen, wenn auf dem Fest Ihres Kindes Spirituosen an Teenager unter 18 ausgeschenkt werden!
Haben Sie also einen Blick auf die Feiernden und auf deren eventuellen Alkoholkonsum. Bleiben Sie in der Nähe, für den Fall, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und die Kinder Ihre Hilfe brauchen. Seien Sie zumindest per Handy erreichbar.
- Bedenken Sie bitte: Im schlimmsten Fall können Eltern wegen grober Fahrlässigkeit und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht belangt werden, wenn beim unbeaufsichtigten Alkoholkonsum Ihrer minderjährigen Kinder etwas passiert. Das kann sich auf die Kostenerstattung notwendiger medizinischer Behandlungen auswirken und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.