Elternsprecher: Die richtige Aufgabe für Sie?
Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, müssen Sie als Eltern es zwar stundenweise in die Verantwortung anderer Personen geben, aber trotzdem stehen Ihnen als Klassenelternsprecher Einflussmöglichkeiten zur Verfügung. Bereits am ersten Elternabend können Sie entscheiden, ob die Aufgabe als Klassenelternsprecher Ihres Kindes etwas für Sie ist.
Schule und Eltern: Klassenelternsprecher
Eltern und Schule sind rechtlich betrachtet gemeinsam verantwortlich für die Erziehung von Schulkindern. Die Mitwirkung von Eltern in der Schule, z.B. als Klassenelternsprecher ist daher kein freiwilliges Angebot, sondern eine Verpflichtung. In verschiedenen Gremien wird dem Rechnung getragen. Für die Mitwirkung von Eltern in der Schule hat jedes Bundesland ein eigenes Konzept erstellt, wonach die Mitwirkung der Eltern auf schulischer und überschulischer Ebene, durch Aufgaben wie Klassenelternsprecher, in unterschiedlichem Umfang und in vielfältiger Ausgestaltung in den Landesverfassungen sowie in den Schulverfassungs- und Schulgesetzen geregelt ist.
Generell gilt aber, dass die Aufgaben bei der Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkindes (Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft) und auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung). Danach folgen außerhalb einer bestimmten Schule die regionale Ebene (Elternrat auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene) und schließlich die Ebene des Bundeslandes (Landeselternrat, teilweise auch schulartspezifische Elternvertretungen). Ihre Aufgaben und Einflussmöglichkeiten auf die schulische Entwicklung steigen, je höher Sie in der Pyramide klettern.
- Landeselternrat
- Elternrat auf Kreisebene
- Schulelternbeirat / Elternvertretung
- Klassenelternsprecher / Klassenpflegschaft
Auf Bundesebene haben sich die Landeselternräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen, um die Elternschaft über Entwicklungen im Bereich der Bildungspolitik zu informieren und Eltern in schulischen Fragen zu beraten.
- Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft (von den Eltern einer Schulklasse gewählte Klassenvertretung, bestehend aus zwei Personen)
- Elternbeirat, Schulpflegschaft (gewählt von den Klassenelternsprechern/der Klassenpflegschaft einer Schule)
- Elternrat (Vertreter auf Stadt-, Kreis-, Gemeindeebene)
- Landeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternbeiräte der Schulen eines Landes)
- Bundeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternvertreter der Länder)
Je nach Bundesland tragen diese Gremien unterschiedliche Bezeichnungen der Aufgabe, und es können ihnen unter Umständen neben den Eltern auch Lehrer- oder Schülervertreter angehören. Ebenso können Eltern nicht nur als Klassenelternsprecher Aufgaben übernehmen, sondern auch in schulische Fachkonferenzen gewählt werden, um dort ihren Einfluss auf die Schule geltend zu machen (z.B. auf die Anschaffung von Schulbüchern). Die grundlegende Aufgabe der Elternvertretung besteht dabei in der Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Erziehungsziele sowie in der Durchsetzung der Interessen von Eltern und ihren Kindern.
Aufgaben der Klassenelternsprecher
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat den Klassenelternsprecher über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der oder die Klassenelternvertreter / in hat folgende Aufgaben:
- Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
- Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.
Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
- allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen, darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Wenn Sie gerne die Interessen von anderen vertreten, dann ist eine Aufgabe als Klassenelternsprecher oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie. In der Grundschule wird er auf ein Jahr, in den weiterführenden Schulen für die Dauer von zwei Jahren von den wahlberechtigten Eltern der Schule bzw. den Vertretern der einzelnen Klassen gewählt. Jede als Elternbeirat gewählte Person hat auch einen Vertreter, der sie unterstützt und unter Umständen auch ab und zu einspringen muss.
Checkliste: Klassenelternsprecher oder Elternbeirat – eine Aufgabe für Sie? (ja / nein)
- Macht es Ihnen Spaß, die Interessen von Eltern und Schülern zu vertreten?
- Haben Sie Zeit genug, den Kontakt zu den anderen Eltern aufrechtzuerhalten?
- Sind Sie interessiert daran, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule oder Eltern und Lehrern zu vertiefen?
- Möchten Sie über die Verwendung von Lernmitteln, eventuell in wiederum extra gewählten Gremien, mitentscheiden?
- Haben Sie Spaß daran, über die Ziele von Wandertagen oder Klassenfahrten mitzuentscheiden?
- Sind Sie generell an der Entwicklung der Schule und an deren Konzepterweiterung interessiert?
- Haben Sie Zeit genug, sich bei Schulfesten, Elternsprechtagen und anderen Veranstaltungen zu engagieren?
- Fühlen Sie sich in der Lage, auch in heiklen Fragen zwischen Elternschaft und Schule zu vermitteln?
- Haben Sie Interesse daran, Elternabende gemeinsam mit den Lehrkräften vorzubereiten?
Je mehr Fragen Sie mit “ja” beantwortet haben, desto eher sollten Sie sich für die Klassenpflegschaft oder den Elternbeirat als Aufgabe für den Kontakt zwischen Eltern und Schule aufstellen lassen. Durch ein Engagement im Elternbeirat verliert die Schule an Anonymität. Der Kontakt zu Lehrern sowie zur Schulleitung wird enger, und Sie lernen andere Eltern, einige Schüler und deren Probleme kennen. Diese Aufgabe erfordert jedoch einen gewissen Zeitaufwand, wenn Sie es gut machen möchten. Mit bis zu 3 Sitzungen im Schulhalbjahr und zahlreichen Telefonaten für den Kontakt zwischen Eltern und Schule sollten Sie rechnen. Überlegen Sie daher im Vorfeld genau, ob diese Aufgabe wirklich etwas für Sie ist.