Liebe Frau Reimann-Höhn,
ich mache mir Sorgen um den Schulerfolg meiner Tochter (7). Sie geht derzeit in die zweite Klasse, doch an einen geregelten Unterricht ist nicht zu denken. Seit ein paar Wochen schon ist ihre Klassenlehrerin erkrankt – offenbar auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet nicht nur, dass die Kinder ihre Bezugsperson vermissen, sondern es fallen nun viele Stunden aus, oder es werden zwei Klassen zusammengelegt. Welche Vertretungsregelungen gelten in der Grundschule? Was können wir als Eltern tun? Welche Auswirkungen hat so eine Situation auf das Lernen der Kinder und ihre Entwicklung?
von Anonym
Antwort von: Dipl.-Päd. Uta Reimann-Höhn
Liebe Leserin,
ich beantworte Ihre Fragen der Reihe nach. Die Vertretungsregelungen der Bundesländer sind unterschiedlich und in den jeweiligen Schulgesetzen festgelegt. Beispiele: In Bayern gibt es seit dem Schuljahr 1979/80 im Volksschulbereich eine so genannte „Mobile Reserve“ zur Deckung des kurzfristigen nicht ganzjährigen Aushilfsbedarfs. In Hessen müssen im Sinne einer verlässlichen Schulzeit auch im Krankheitsfall mindestens fünf Zeitstunden sichergestellt werden. Sprechen Sie mit der Schulleitung, und fordern Sie die notwendigen Informationen ein, besonders die voraussichtliche Krankheitsdauer und die Vertretungsstrategie. Mit einem offenen Elternbrief an das zuständige Schulamt können Sie zumindest auf die Missstände aufmerksam machen. Für Ihre Tochter und die anderen Kinder ist die Situation natürlich nicht optimal. In der zweiten Klasse ist der Lernstoff jedoch noch nicht so umfangreich, dass er nicht leicht aufgeholt werden könnte. Legen Sie zu Hause unbedingt Wert auf regelmäßiges Lesen, und üben Sie mit Ihrer Tochter das Kopfrechnen, damit die Grundlagen „sitzen“.
Viel Erfolg wünscht
Ihre Uta Reimann-Höhn