Anforderungen fürs Gymnasium: Welche Regelungen gelten

Wenn Eltern sich sicher sind, dass ihr Kind auf dem Gymnasium am besten aufgehoben ist, müssen sie in vielen Bundesländern noch einige Anforderungen überwinden. Nur selten dürfen Eltern allein die Entscheidung über den Übertritt aufs Gymnasium alleine fällen. Lesen Sie, welche Regelungen für den Übertritt aufs Gymnasium gelten. 

Inhaltsverzeichnis

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Die Bildungslandschaft ist in Bewegung und mit ihr auch die unterschiedlichen Bestimmungen für den Übertritt aufs Gymnasium. In den Gremien der Bundesländer wird für die Anforderungen fürs Gymnasium immer wieder heiß diskutiert, wer die wirklichen Experten bezüglich des Leistungsvermögens von Schülerinnen und Schülern sind. Entscheiden die Eltern, die Lehrkräfte oder vielleicht besser die Kinder selbst?

Regelungen der Bundesländer für den Übertritt aufs Gymnasium

Zurzeit werden in fast allen Bundesländern die oft unterschiedlichen und mitunter sehr detaillierten Anforderungen fürs Gymnasium diskutiert und teilweise überarbeitet. Um ganz sicherzugehen, können Sie sich beim jeweiligen Staatlichen Schulamt über die neuesten Regelungen für den Übertritt aufs Gymnasium informieren.

Bundesland

Dauer

 Grundschule
Vorgehensweise für den Übertritt aufs Gymnasium

Baden-Württemberg

4 Jahre

Schulempfehlung für den Übertritt nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse, Noten: Deutsch und Mathe Durchschnitt 3 für Realschule, Durchschnitt 2,5 für Gymnasium. Testverfahren bei schlechteren Noten möglich. (www.bw.schule.de).

Bayern

4 Jahre

Notendurchschnitt für den Übertritt: Deutsch, Mathe und Heimat- und Sachkunde= 2,33 für Gymnasium, bis 2,66 Probeunterricht möglich (www.stmuk.bayern.de).

Berlin

6 Jahre

Sechsjährige Grundschule, Eltern wählen weitere Schulform für den Übertritt , Gymn.-Empf. bis Notendurchschnitt 2,2, Realschule 2,8 bis 3,2. Sechs Monate Probe, dann Wechselpflicht, wenn es nicht klappt. Besonderheit: zahlreiche bilinguale Schulen (www.berlin.de/sen/bwf/).

Brandenburg

6 Jahre

Grundschule erteilt Gymnasialempfehlung, erforderlicher Notendurchschnitt 2,33 (in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache). Probeunterricht möglich (www.bildung-brandenburg.de).

Bremen

4 Jahre

Grundschule erteilt verbindliche Schulempfehlung. Erforderlicher Notendurchschnitt fürs Gymnasium liegt bei 2,4 in den Fächern Deutsch und Mathematik. (www.bildung.bremen.de).

Hamburg

4 Jahre

Eltern entscheiden, entweder Gesamtschule oder Beobachtungsstufe von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Für den Übertritt: Noten für Realschule 3,0 und für Gymnasium 2,5 (www.bbs.hamburg.de).

Hessen

4 Jahre

Schulempfehlung, aber Elternwille entscheidet, ob Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Querversetzung nach einem Jahr möglich, wenn Leistung nicht erbracht wird. Achtjähriges Gymnasium (www.kultusministerium.hessen.de). 

Mecklenburg-Vorpommern

4 Jahre

Elternwille entscheidet, Schüler bekommen aber eine Schullaufbahnentscheidung für den Übertritt . Nach sechster Klasse erneut Empfehlung und eventuelle Probezeit, achtjähriges Gymnasium Besonderheit: viele Spezial-Gymnasien (www.kultus-mv.de).

Niedersachsen

4 Jahre

Elternwille entscheidet nach vierter Klasse über den Übertritt, Schüler bekommen aber eine Schullaufbahnempfehlung. Orientierungsstufe ist abgeschafft. Achtjähriges Gymnasium (www.mk.niedersachsen.de).

NRW

4 Jahre

Schulempfehlung für den Übertritt, bei abweichender Entscheidung Prognoseunterricht, verbindliche Schulberatung, achtjähriges Gymnasium (www.bildungsportal.nrw.de).

Rheinland-Pfalz

4 Jahre

Elternwille entscheidet, sie bekommen aber eine Schullaufbahnempfehlung für den Übertritt , Abitur nach 12 1/2 Jahren (www.bildung-rp.de).

Saarland

4 Jahre

Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums (www.bildung.saarland.de).

Sachsen

4 Jahre

Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung ab 2010/2011 liegt der erforderliche Notendurchschnitt für Gymnasium in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht bei 2,0, achtjähriges Gymnasium (www.sachsen-macht-schule.de).

Sachsen-Anhalt

4 Jahre

Elternwille entscheidet, für Gymnasium und Sekundarschule ist eine Eignungsprüfung Voraussetzung, achtjähriges Gymnasium (www.bildung-lsa.de).

Schleswig-Holstein

4 Jahre

Eltern entscheiden nach Beratung durch die Schule und Empfehlung, bei Hauptschulempfehlung Gymnasium nicht möglich, neunjähriges Gymnasium (www.lernnetz-sh.de).

Thüringen

4 Jahre

Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung, fürs Gymnasium ist die Note "gut" in Deutsch, Mathematik, Heimat-und Sachuntericht erforderlich, falls nicht erreicht ist eine Aufnahmeprüfung möglich, andere Schüler gehen in Regelschule, achtjähriges Gymnasium (www.thueringen.de/de/tkm).