Anforderungen fürs Gymnasium: Welche Regelungen gelten
Wenn Eltern sich sicher sind, dass ihr Kind auf dem Gymnasium am besten aufgehoben ist, müssen sie in vielen Bundesländern noch einige Anforderungen überwinden. Nur selten dürfen Eltern allein die Entscheidung über den Übertritt aufs Gymnasium alleine fällen. Lesen Sie, welche Regelungen für den Übertritt aufs Gymnasium gelten.
Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Die Bildungslandschaft ist in Bewegung und mit ihr auch die unterschiedlichen Bestimmungen für den Übertritt aufs Gymnasium. In den Gremien der Bundesländer wird für die Anforderungen fürs Gymnasium immer wieder heiß diskutiert, wer die wirklichen Experten bezüglich des Leistungsvermögens von Schülerinnen und Schülern sind. Entscheiden die Eltern, die Lehrkräfte oder vielleicht besser die Kinder selbst?
Regelungen der Bundesländer für den Übertritt aufs Gymnasium
Zurzeit werden in fast allen Bundesländern die oft unterschiedlichen und mitunter sehr detaillierten Anforderungen fürs Gymnasium diskutiert und teilweise überarbeitet. Um ganz sicherzugehen, können Sie sich beim jeweiligen Staatlichen Schulamt über die neuesten Regelungen für den Übertritt aufs Gymnasium informieren.
Bundesland | Dauer Grundschule | Vorgehensweise für den Übertritt aufs Gymnasium |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 4 Jahre | Schulempfehlung für den Übertritt nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse, Noten: Deutsch und Mathe Durchschnitt 3 für Realschule, Durchschnitt 2,5 für Gymnasium. Testverfahren bei schlechteren Noten möglich. (www.bw.schule.de). |
Bayern | 4 Jahre | Notendurchschnitt für den Übertritt: Deutsch, Mathe und Heimat- und Sachkunde= 2,33 für Gymnasium, bis 2,66 Probeunterricht möglich (www.stmuk.bayern.de). |
Berlin | 6 Jahre | Sechsjährige Grundschule, Eltern wählen weitere Schulform für den Übertritt , Gymn.-Empf. bis Notendurchschnitt 2,2, Realschule 2,8 bis 3,2. Sechs Monate Probe, dann Wechselpflicht, wenn es nicht klappt. Besonderheit: zahlreiche bilinguale Schulen (www.berlin.de/sen/bwf/). |
Brandenburg | 6 Jahre | Grundschule erteilt Gymnasialempfehlung, erforderlicher Notendurchschnitt 2,33 (in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache). Probeunterricht möglich (www.bildung-brandenburg.de). |
Bremen | 4 Jahre | Grundschule erteilt verbindliche Schulempfehlung. Erforderlicher Notendurchschnitt fürs Gymnasium liegt bei 2,4 in den Fächern Deutsch und Mathematik. (www.bildung.bremen.de). |
Hamburg | 4 Jahre | Eltern entscheiden, entweder Gesamtschule oder Beobachtungsstufe von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Für den Übertritt: Noten für Realschule 3,0 und für Gymnasium 2,5 (www.bbs.hamburg.de). |
Hessen | 4 Jahre | Schulempfehlung, aber Elternwille entscheidet, ob Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Querversetzung nach einem Jahr möglich, wenn Leistung nicht erbracht wird. Achtjähriges Gymnasium (www.kultusministerium.hessen.de). |
Mecklenburg-Vorpommern | 4 Jahre | Elternwille entscheidet, Schüler bekommen aber eine Schullaufbahnentscheidung für den Übertritt . Nach sechster Klasse erneut Empfehlung und eventuelle Probezeit, achtjähriges Gymnasium Besonderheit: viele Spezial-Gymnasien (www.kultus-mv.de). |
Niedersachsen | 4 Jahre | Elternwille entscheidet nach vierter Klasse über den Übertritt, Schüler bekommen aber eine Schullaufbahnempfehlung. Orientierungsstufe ist abgeschafft. Achtjähriges Gymnasium (www.mk.niedersachsen.de). |
NRW | 4 Jahre | Schulempfehlung für den Übertritt, bei abweichender Entscheidung Prognoseunterricht, verbindliche Schulberatung, achtjähriges Gymnasium (www.bildungsportal.nrw.de). |
Rheinland-Pfalz | 4 Jahre | Elternwille entscheidet, sie bekommen aber eine Schullaufbahnempfehlung für den Übertritt , Abitur nach 12 1/2 Jahren (www.bildung-rp.de). |
Saarland | 4 Jahre | Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums (www.bildung.saarland.de). |
Sachsen | 4 Jahre | Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung ab 2010/2011 liegt der erforderliche Notendurchschnitt für Gymnasium in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht bei 2,0, achtjähriges Gymnasium (www.sachsen-macht-schule.de). |
Sachsen-Anhalt | 4 Jahre | Elternwille entscheidet, für Gymnasium und Sekundarschule ist eine Eignungsprüfung Voraussetzung, achtjähriges Gymnasium (www.bildung-lsa.de). |
Schleswig-Holstein | 4 Jahre | Eltern entscheiden nach Beratung durch die Schule und Empfehlung, bei Hauptschulempfehlung Gymnasium nicht möglich, neunjähriges Gymnasium (www.lernnetz-sh.de). |
Thüringen | 4 Jahre | Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung, fürs Gymnasium ist die Note "gut" in Deutsch, Mathematik, Heimat-und Sachuntericht erforderlich, falls nicht erreicht ist eine Aufnahmeprüfung möglich, andere Schüler gehen in Regelschule, achtjähriges Gymnasium (www.thueringen.de/de/tkm). |