Übertritt aufs Gymnasium: Was Ihr Kind dafür braucht
Die Entscheidung, sein Kind nach der Grundschule auf ein Gymnasium zu schicken, will gut überlegt sein, denn die Anforderungen für den Übertritt aufs Gymnasium sind von Anfang an hoch. Gute Noten in der Grundschule oder viel Fleiß reichen auf dem Gymnasium eventuell nicht immer aus. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Ihr Kind für den Übertritt aufs Gymnasium mitbringen sollte, um später auf dem Gymnasium erfolgreich zu sein.
Der Übertritt aufs Gymnasium
Als ein wichtiger Anhaltspunkt für einen Übertritt von der Grundschule auf das Gymnasium gelten nach wie vor die Noten des Halbjahreszeugnisses der vierten Klasse, wobei besonders die Zensuren in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde relevant sind. Doch auch gute Noten aus der Grundschule sind nicht unbedingt ein Garant dafür, dass das Kind auf einem Gymnasium locker bestehen kann.
Gute Noten allein reichen oft nicht für den Übertritt aufs Gymnasium
Noten beziehen sich immer auf eine bestimmte Lerngruppe. Ist also die Lerngruppe aus der besuchten Grundschule eher leistungsschwach, ist eine „2“ womöglich Ausdruck einer weniger guten Leistung als eine „3“ in einem sehr leistungsstarken Umfeld. Auch das Benotungssystem des Lehrers ist hier von Belang. Wichtig ist deshalb immer zu wissen, wie eine bestimmte Note zustande gekommen ist:
- Musste Ihr Kind bereits in der Grundschule sehr fleißig lernen, um diese Noten zu bekommen?
- Brauchte es bereits in der Grundschule Nachhilfe?
- Ist die Grundschul-Lehrerin sehr großzügig mit guten Noten?
- Hat das Kind diese Zensuren ohne große Mühe erreicht?
Sehen Sie Zensuren in der Grundschule also durchaus kritisch. Das gilt natürlich auch für schlechtere Noten: Sind sie Ihrer Ansicht nach gerechtfertigt? Sprechen Sie am besten mit den Grundschul-Lehrern Ihres Kindes und prüfen Sie, ob Sie deren Erläuterungen plausibel finden und die Zensuren so nachvollziehen können. Denn nur erhalten Sie wichtige Anhaltspunkte, die beim Übertritt aufs Gymnasium helfen können.
Wichtig für den Übertritt aufs Gymnasium: Die Empfehlung der Grundschule
Gegen Ende des vierten Schuljahres sprechen die Grundschullehrer eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn ihrer Schüler aus. In manchen Bundesländern sind für den Übertritt diese Gutachten verpflichtend, in anderen obliegt es den Eltern, die Entscheidung für die Wahl der Schulart zu treffen. In dem Gutachten werden in der Regel folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
- Leistungsstand. Der Leistungsstand des Kindes in der Grundschule spiegelt sich in den Noten des Zeugnisses wider und ist so eher eine Momentaufnahme.
- Lernentwicklung. Die Lernentwicklung sagt mehr aus als der Leistungsstand, denn sie beachtet das kindliche Lernverhalten über einen längeren Zeitraum hinweg: Arbeitet es kontinuierlich mit? Ist es eher schwankend in seiner Arbeitshaltung? Kann es sich nun besser konzentrieren als früher? Solche Langzeit-Beobachtungen lassen vorsichtige Prognosen für zukünftiges Lernen und somit auch eine Beurteilung, ob Ihr Kind auf einem Gymnasium Erfolg hätte zu.
- Fähigkeiten. Die Klassenlehrer versuchen hier einzuschätzen, ob das Kind seine Leistungen vorwiegend aus intensiver häuslicher Förderung heraus erbringt oder vielmehr selbstständig in der Lage ist, den Lernstoff zu bewältigen. Je eigenständiger und erfolgreicher das Kind in seiner Arbeitsweise ist, desto besser sind seine Chancen, eine Empfehlung für einen Übertritt auf das Gymnasium zu bekommen.
In einem zusätzlichen Beratungsgespräch können die Lehrkräfte ihre Beurteilung erläutern und gegebenenfalls Ihre Fragen zum Übertritt aufs Gymnasium beantworten. In der Regel sind Grundschullehrer/innen kompetent und ihre Einschätzungen ob ein Kind auf das Gymnasium gehört oder nicht, sind erfahrungsgemäß häufig zutreffend. Doch auch sie können sich natürlich irren, und kindliche Entwicklungen vorherzusehen, ist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Wenn Sie Ihr Kind also für das Gymnasium geeignet halten, der Lehrer/-in in seinem Gutachten es jedoch ganz anders einschätzt, sprechen Sie diese Ungereimtheit unbedingt an! Bei ungeklärten Problemen oder immer noch bestehenden Unklarheiten können Sie sich an den Beratungslehrer oder die Schulleitung wenden.