Wie viel Bestrafung ist sinnvoll?
Fast alle Eltern lehnen körperliche Bestrafung ab. Ob auch andere Bestrafungen schädlich sind und wie Sie Ihr Kind trotzdem zur Einhaltung von Regeln und Grenzen bewegen können, verrät Ihnen dieser Artikel.
- sinnvolle Bestrafung für Kinder
- Vorsicht, vor ungeliebten Nebenwirkungen von Bestrafungen
- Funktioniert das Bestrafen schon bei unfolgsamen Krabbelkindern?
- Körperliches Bestrafen: Was tun, wenn einem die Hand ausrutscht?
- Richtig Bestrafen mit dem kleinen „Straf-Knigge“
- Bestrafungen, auf die Sie besser verzichten
sinnvolle Bestrafung für Kinder
Eltern eines Neugeborenen können sich kaum vorstellen, ihr Kind jemals bestrafen zu müssen oder zu wollen. Ist aus dem hilflosen Baby aber erst ein trotziges Kleinkind geworden oder ein „rotzfrecher“ Kindergartenbengel, kommen Eltern kaum ohne gelegentliche und angemessene Bestrafungen aus.
Vorsicht, vor ungeliebten Nebenwirkungen von Bestrafungen
Eine Bestrafung ist die unangenehme oder schmerzhafte Antwort auf ein unerwünschtes Verhalten, beispielsweise dasNicht-Einhalten von Regeln. Dahinter steckt die Idee, dass derBestrafte, um der Strafe in Zukunft zu entgehen, das unerwünschteVerhalten unterlässt.Bestrafungen sind jedoch nicht selten unwirksam, weil sie den Widerstand des Kindes sowie seinen Trotz herausfordernund sich bei manchen Kindern eine „Jetzt erst recht!“-Mentalitätentwickelt. Bei ohnehin eher aggressiven Kindern könnenBestrafungen die Aggressivität noch verstärken, sie können einKind aber auch einschüchtern und verängstigen. Besser und sinnvoller als herkömmliche Bestrafungen sind die Auszeit oder die Anwendung logischer Folgen, die tatsächlichdazu führen, dass das Kind sein Verhalten ändert.
Funktioniert das Bestrafen schon bei unfolgsamen Krabbelkindern?
Babys wollen ihre Welt erforschen und probieren aus Neugier oft Dinge aus, die Eltern ihnen einfach nicht erlauben können. Bestrafungen sind hier völlig sinnlos, da ein Baby nicht mit Vorsatz handelt und Sie nicht absichtlich ärgern will, auch wenn es zum fünften Mal etwas Verbotenes tut. Gestalten Sie die Umgebung so, dass Ihr Kind nach Möglichkeit keine gefährlichen oder auch wertvollen bzw. zerbrechlichen Gegenstände erreichen kann. Lassen sich „magische Anziehungspunkte“, die nicht für Babys geeignet sind, nicht entfernen, hilft ein ernst gemeintes und mit bestimmter Stimme vorgetragenes „Nein“. Halten Sie gleichzeitig die Hand vor den betreffenden Gegenstand. Bleiben Sie konsequent, auch wenn Ihr Kind wütend schreit und es wiederholt versucht. Nein verstehen bereits Kinder im zweiten Lebenshalbjahr. Anfangs müssen Sie Ihr Kind sicher noch mehrmals vom Schauplatz entfernen und eventuell mit etwas anderem ablenken, bis es die gesetzte Grenze einhalten kann.
Körperliches Bestrafen: Was tun, wenn einem die Hand ausrutscht?
Für die meisten Eltern kommen körperliche Strafen als Erziehungsmittel nicht in Frage, und doch ist es mehr als 90 Prozent aller Eltern schon ein- oder mehrmals passiert, dass ihnen die Hand „ausgerutscht“ ist. Gezielte Klapse auf die Hand, wenn ein Kind bestimmte Dinge immer wieder trotz Verbot anfasst, sind leider noch relativ verbreitet. In diesen Fällen ist es jedoch sinnvoller, den begehrten Gegenstand zumindest zeitweise außer Reichweite oder aber das Kind in ein anderes Zimmer zu bringen.
Mein Tipp |
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Haben Sie Ihr Kind doch einmal geschlagen, sollten Sie sich auf Augenhöhe mit ihm begeben und sich dafür entschuldigen. Sie dürfen Ihrem Kind durchaus sagen, dass Sie sich sehr über sein Verhalten geärgert haben, nur sollten Sie ihm klarmachen, dass Ihre Reaktion darauf, der Schlag, falsch war. |
Richtig Bestrafen mit dem kleinen „Straf-Knigge“
- Bestrafen Sie Ihr Kind nur dann, wenn es die Regeln, gegen die es verstößt, auch kennt. Zeigt sich ein unerwünschtes Verhalten zum ersten Mal, sollten Sie Ihrem Kind zunächst erklären, warum es das nicht darf, bzw. es wenigstens vorwarnen. Besonders bei lebhaften Kindern ist es wichtig, nicht zu viele starre Regeln aufzustellen, die das Kind gar nicht einhalten könnte!
- Bestrafungen oder auch der Entzug von Begünstigungen (z. B. Spielplatzbesuch) sollten in einem logischen Zusammenhang mit dem Vergehen stehen. Eine logische Folge ist etwa, dass ein Kleinkind nicht mehr zum Einkaufen mitgenommen wird, solange es immer wieder Wutanfälle an der Supermarktkasse bekommt, weil Sie ihm die gewünschten Süßigkeiten nicht kaufen. Bei Kindern bis zum Schulalter ist es zusätzlich wichtig, dass die Bestrafung auch in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten steht. Ein Kleinkind kann nur dann erkennen, dass sein soeben gezeigtes Verhalten falsch war, wenn Sie ihm dies unmittelbar danach klarmachen.
- Die Bestrafung muss angemessen sein. Überzogene Strafen fordern Rachegelüste und Aggressionen geradezu heraus. Eine Auszeit (übrigens eines der besten und wirksamsten Mittel!) zum „Wieder-Einkriegen“ in einem anderen Raum sollte beispielsweise so lange in Minuten dauern, wie Ihr Kind Jahre alt ist.
- Seien Sie konsequent! Wenn Sie ein unerwünschtes Verhalten mit einer Bestrafung belegt haben, sollten Sie jedes Mal prompt reagieren.
- Vermeiden Sie Androhungen, die Sie ohnehin nicht halten können! Sätze wie „Ich nehme dich nie wieder mit, wenn …“ laufen ins Leere und führen nur dazu, dass Ihr Kind Sie gar nicht mehr ernst nimmt, da Sie die ausgesprochene Drohung nicht wahrmachen (können).
Bestrafungen, auf die Sie besser verzichten
- Liebesentzug: z. B. stundenlanges Ignorieren des Kindes, Sätze wie „Jetzt hab ich dich nicht mehr lieb!“ oder „Jetzt bin ich aber sehr traurig über dich“.
- Ohne Essen ins Bett schicken: unbedingt vermeiden, da ein Kind nie zur Bestrafung ins Bett gehen oder hungern sollte – Essen und Schlafen sind Grundbedürfnisse, die nicht missbraucht werden sollten!
- Hausarrest: nur sinnvoll, wenn das Fehlverhalten mit Zuspätkommen oder Weglaufen zusammenhängt.
- Fernsehentzug: eine der härtesten Bestrafungen für Kinder, die aber die „Glotze“ nur zusätzlich interessant macht; nur sinnvoll, wenn das Vergehen mit dem Fernsehkonsum zusammenhängt.