Vollmachten, Verfügungen und Testamente in Familien: So sichern Sie sich ab
Viele Menschen leben einfach fröhlich vor sich hin und vertrauen darauf, dass „nichts passiert“. Zum Glück haben sie meistens damit Recht. Doch was passiert, wenn plötzlich das Gegenteil eintritt und ein Kind alleine dasteht, weil der leibliche Elternteil plötzlich verstirbt, oder ein Kind wird als „entführt“ angesehen, weil vergessen wurde, eine entsprechende Vollmacht auszustellen, in der steht, dass das Kind mit dem neuen Partner in den Urlaub fahren darf.
Familie rechtlich absichern
Deshalb sind Vollmachten, Verfügungen und Testamente in Familien wichtig. Sie klären wichtige Informationen und bewahren vor unnötigen Stress-Situationen. Die Details sind im Familienrecht nicht vorgeschrieben, sondern jedem selbst überlassen.
Wozu braucht eine Familie Vollmachten und Verfügungen?
Nicht nur eine Familie, in der es keine leiblichen Kinder gibt, oder Kinder, für die gemeinsam mit einem Ex-Partner das Sorgerecht ausgeübt wird, brauchen Vollmachten. Völlig unabhängig davon sollte man überlegen, ob man sich nicht gegenseitig mit seinem Partner bevollmächtigt, füreinander Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, oder ob die volljährigen Kinder diese Entscheidungsfähigkeit übernehmen sollen.
Es passiert schnell, dass Situationen eintreten, in denen man sein Leben nicht mehr selbst regeln kann: durch Krankheit, Unfall oder später im Alter. Tatsächlich haben Eltern für ihre nicht volljährigen Kinder ein umfassendes Sorgerecht, das auch ein Vertretungs- und Entscheidungsrecht einschließt. Ein anderes Sorgerecht ist im Familienrecht nicht vorgesehen. Der Ehepartner kann nur dann die entsprechenden Rechte ausüben, wenn er eine entsprechende Vollmacht besitzt, andernfalls muss er vom Vormundschaftsgereicht als Betreuer bestellt werden.
Um solche Fragen im Vorfeld zu klären, sollte man sich zusammensetzen sowie entsprechende Vollmachten und Patientenverfügungen ausstellen. Eine Patientenverfügung hat den Vorteil, dass auch die Ärzte darüber Bescheid wissen, welche Behandlungen sie durchführen können oder was vom Patienten abgelehnt wird.
Die testamentarische Absicherung der Familie ist wichtig
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Familienmitglieder noch jung sind oder schon älter. Alle, die im Falle ihres Todes Menschen zurücklassen, sollten an ihre materiellen Hinterlassenschaften denken und regeln, wie sie verteilt werden sollen. Es gibt zwar gesetzliche Regelungen, doch wer sich mit seinem eigenen Testament beschäftigt, hat die Möglichkeit, das, was er zu vererben hat, so aufzuteilen, wie es ihm selbst gefällt. Für viele Menschen ist es wichtig, dass der zurückbleibende Partner finanziell abgesichert ist.
Ist kein Testament vorhanden regelt das Gesetz den Nachlass. Erbberechtigt sind leibliche Kinder, aber auch Adoptivkinder und uneheliche Kinder. Der Ehepartner erhält ebenfalls ein Pflichtteil. So entsteht eine Erbengemeinschaft, die sich nicht immer friedlich über das Erbe einigt. Schon aus diesem Grund sollte man über ein Testament nachdenken. Hat man sich eventuell gerade von einem Partner getrennt, ist aber noch mit ihm verheiratet, sollte man ebenfalls über ein Testament in seiner Familie nachdenken, denn im Falle des Ablebens will man dem Ex-Partner möglicherweise nichts mehr vererben.
Im Erbfall ohne Testament werden die Interessen der unmündigen Kinder vom Familiengericht wahrgenommen. Die Einmischung eines Amtes ist also vorprogrammiert. Durch die Festlegung eines Testamentes kann man das verhindern.
Man braucht auch keinen Anwalt für Familienrecht und keinen Notar, um ein Testament in der Familie aufzusetzen. Im Grunde reicht ein Blatt Papier aus, auf dem das Vermögen und dessen Verteilung festgehalten werden.
In einem Testament ist einerseits die Verteilung des Erbes geregelt, andererseits sind die Vermögenswerte genau aufgelistet. Es nützt ja keinem etwas, wenn zwar irgendwelche Vermögenswerte vorhanden sind, aber niemand weiß, wo diese Gelder angelegt sind oder welche Versicherungen genau bestehen und bei welchem Versicherer. Gibt es Gold, Aktien oder andere Anlagen? Ist Schmuck vorhanden, und wo wird er aufbewahrt? Das sind Fragen, die für Überlebende sehr wichtig werden können und möglicherweise zu ihrer finanziellen Absicherung beitragen. Wenn es dumm läuft und keine testamentarischen Verfügungen vorhanden sind, kann sogar ein Geschäft vor der Pleite stehen. Falls der überlebende Teil nicht an die Konten kommt, ist das die logische Folge.
Verfügung bezüglich minderjähriger Kinder
Wenn eine Mutter sich als Alleinerziehende um die Kinder kümmert und mit einem neuen Partner zusammenlebt, sollte sie zwingend verfügen, wer nach ihrem Ableben für die Kinder zuständig ist. Gibt es keine Verfügung, hat der Stiefvater keinerlei Rechte, sich weiterhin um die Kinder der Mutter zu kümmern, selbst wenn diese lange Jahre mit dem Stiefvater unter demselben Dach gewohnt haben und sich dieser Partner um die Kinder gekümmert hat wie um seine eigenen. Darum sollte die Mutter schriftlich festlegen, wer die Pflegschaft für die eigenen Kinder übernehmen soll, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Sonst prüft das Familiengericht, bei wem das Kind untergebracht werden soll, und wählt eventuell die Großeltern oder andere Verwandte dafür aus.
Wer Familie hat, muss an vieles denken, sogar über die eigene Existenz hinaus.
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