Betrug im Internet: So funktionieren Abofallen
Wenn Sie im Internet unterwegs sind, kann es passieren, dass Sie unbewusst auf einer Betrüger-Seite landen. Diese Werbeseiten locken Sie mit vermeintlichen Angeboten und erfragen Ihre persönlichen Daten. Ohne direkten Hinweis lässt man Sie so in eine Abofalle, mit hohen Kosten, tappen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie solche Betrugsversuche erkennen und wie sich im Betrugsfall wehren können.
Fallen Sie nicht auf diese Masche herein
Wenn Sie im Internet surfen, werden Sie häufig auf Werbeseiten stoßen, die Sie zu einem Spielchen oder einem Test auffordern, etwa: „Wie hoch ist Ihr IQ?“ oder „Wie alt werden Sie?“ oder „Kostenlose Zukunftsdeutung!“. Ein netter, wenn auch nicht ganz ernst zu nehmender Zeitvertreib. Mehr als Ernst hingegen machen die Anbieter dieser Seiten. Denn bevor Sie teilnehmen können, werden Sie gebeten, sich mit Namen, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse anzumelden. Was als reine Formsache getarnt ist, ist in Wahrheit dreister Betrug. Denn schon bald darauf werden Sie von dem Betreiber der Internetseite darüber informiert, dass Sie einen Vertrag eingegangen sind und für die Nutzung der Webseite eine Abo-Gebühr entrichten sollen – je nach Anbieter zwischen 30 und über 100 Euro! Sie sind Opfer eines Internet-Betrugs, einer Abofalle geworden!
Betrug: Geld für Gratis-Software
Ähnlich gehen Anbieter von Informationsseiten vor, die von Rezeptideen über Hausaufgabenhilfe bis zu Listen von Fabrikverkaufszentren reichen. Dubiose Software-Anbieter bieten zudem hilfreiche Programme zum Download an. Auch hier derselbe Trick: Bevor Sie downloaden, müssen Sie sich registrieren. Schon schnappt die Abofalle (meist über einen Zweijahreszeitraum) zu! Die solchermaßen Betrogenen fallen meist aus allen Wolken, denn sie waren sich nicht bewusst, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Ebenso wenig war für sie ersichtlich, dass die Nutzung des Angebots bzw. der Software mit Kosten verbunden ist. Denn sowohl die angebotenen Tests als auch die Software gibt es im Internet meist kostenlos: ohne Registrierung und ohne Vertrag.
Abzocke durch versteckte Fallen
Die Betreiber dieser Abzock-Seiten verstecken den Hinweis darauf, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zu Stande kommt, gern kaum erkennbar und schlecht lesbar im Kleingedruckten ganz unten auf der Seite oder gar so, dass der Nutzer Sie nur beim Runterscrollen entdecken kann. Aus Schilderungen von Betroffenen weiß ich, dass viele, die Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, stark verunsichert sind und sich oft gar nicht erinnern können, diese Seiten besucht, geschweige denn einen Hinweis auf eventuell entstehende Kosten gelesen zu haben. Deshalb geben sich manche Betrogene selbst die Schuld und zahlen zähneknirschend. Wer nicht termingerecht überweist, wird mit Mahnungen und Drohungen bombardiert. Die Abzock-Mafia scheffelt auf diese Weise Jahr für Jahr zig Millionen Euro auf ihre Konten.
Gerichte urteilen zunehmend im Sinne des Verbrauchers
Die gute Nachricht: Die „Geschäftsmodelle“ der Abofallen-Betrüger werden von Gerichten immer häufiger in Frage gestellt. Zum Beispiel durch zwei Urteile des Amtsgerichts Osnabrück (Az. 66 C 83/10) sowie des Amtsgerichts Schwerin (Az. 24 C 108/10). In beiden Fällen urteilten die Richter zugunsten von Abofallen-Opfern, die ihre vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten gegen die Betrüger einklagten. Die Richter argumentierten unter anderem: „Die Internetseite sei darauf angelegt, den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Die Seite war bewusst so gestaltet, dass ein durchschnittlicher Benutzer zu der Auffassung kommen musste, er fülle lediglich eine Anmeldung aus“ und „… das Geschäftsmodell beruhe auf der Erwartung, dass der getäuschte Verbraucher in den meisten Fällen die Forderung bezahlt“.
Betrug mit Vorsatz
Bemerkenswert: Den Rechtsanwälten der Abofallen-Betrüger unterstellten die Richter sogar „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“! Allerdings kommen Juristen durchaus auch zu gegenteiligen Entscheidungen, wenn es beispielsweise darum geht, ob die vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten eingeklagt werden können, wie andere Urteile zeigen. Es hängt demnach wesentlich davon ab, dass der Betrogene vor Gericht belegen und beweisen kann, dass eine Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar war und ein Betrug vorliegt. In den meisten Fällen kommt es aber gar nicht so weit, denn die Abzock-Unternehmen meiden gerichtliche Auseinandersetzungen wie der Teufel das Weihwasser. Denn Sie fürchten ein Präzedenzurteil, das unter Umständen ihrer gesamten Branche den Garaus machen könnte.
Ich rate Ihnen: |
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Lassen Sie sich von den Internet-Betrügern nicht einschüchtern. Bezahlen Sie insbesondere nicht deren Rechnungen! |
Wehren Sie sich!
Wenn Sie so vorgehen wie in diesem Beitrag beschrieben, werden die meisten Firmen auf ihrer Forderung nicht mehr bestehen bzw. Sie noch einige Male anmahnen und dann nichts mehr von sich hören lassen. Denn alle sind sich bewusst, dass ihr Geschäftsmodell Betrug ist und sich im rechtlichen Grenzbereich bewegt, der durch Gesetze nicht eindeutig geregelt ist. Sie als Internet-Nutzer sollten also weiterhin vorsichtig sein!
Gegen den Betrug: Button-Gesetz
Seit August 2012 müssen Internet-Seiten ihre Bestellformulare nach bestimmten gesetzlichen Regelungen gestalten. Unter anderem müssen die Bestell-"Formulare", die letztendlich den Kaufvertrag zustande kommen lassen bestimmte Kriterien erfüllen:
- die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
- den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, zusätzlich anfallender Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten sowie aller sonstigen Kosten,
- bei Dauerschuldverhältnissen deren Laufzeit und die Kündigungsmodalitäten,
- gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.
- der Button muss eindeutig beschriftet sein und keine weiteren Konditionen dürfen nach der Seite auftauchen!
Dadurch sollten Sie, wenn Sie sich oder Ihre Kinder mit offenen Augen im Internet bewegen, nicht so leicht in Abofallen tappen. Falls Sie durch eine Seite, die diese Anforderungen nicht erfüllt, unbeabsichtigt einen Vertrag geschlossen haben, ist dieser ungültig zustande gekommen und nicht rechtswirksam.
So schützen Sie sich gegen den Missbrauch Ihrer Daten
- Seien Sie sparsam mit der Verbreitung Ihrer persönlichen Daten (nicht nur im Internet).
- Verwenden Sie beim Surfen eine Suchmaschine, die keine Daten von Ihnen sammelt.
- Stellen Sie an Ihrem Browser (Internet-Surfprogramm) eine möglichst hohe Sicherheitsstufe ein. Entfernen Sie Cookies, die Ihnen suspekt vorkommen.
- Wenn Sie oft Foren, Chats etc. besuchen: Wechseln Sie häufiger Ihren Anmeldenamen, das erschwert Datensammlern die Zuordnung.
- Wenn Sie sensible Daten übertragen müssen: Achten Sie darauf, dass die Webseite eine Verschlüsselungseinstellung eingeschaltet hat. Sie erkennen das am „https://“ zu Beginn der Browserzeile (anstatt „http://“), und am Symbol eines Vorhängeschlosses in der Symbol-Leiste. Geben Sie niemals Daten auf Internet-Seiten preis, bei denen diese Verschlüsselungshinweise fehlen!