Endlich verheiratet: Diese steuerlichen Auswirkungen hat eine Ehe
Sie sind jung und verliebt. Das Leben genießen Sie in vollen Zügen. Jetzt haben Sie beschlossen, außerdem Verantwortung füreinander zu übernehmen. Sie haben sich getraut und sind endlich verheiratet. Bei allem Glück fragen Sie sich irgendwann: Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Ehe eigentlich? Und welche Steuertipps für Familien gibt es?
Steuervorteile durch Hochzeit
Zunächst einmal sind die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung positiv, denn die Partner werden gemeinsam besteuert, was oftmals zu einer Verringerung der Steuerlast führt – jedenfalls immer dann, wenn einer der Partner deutlich weniger als der andere verdient. Zu den wirkungsvollsten Steuertipps für Familien zählt die Wahl der Steuerklasse. Denn Verheiratete können im Gegensatz zu Ledigen ihre Steuerklasse wählen. In der Steuerklassen-Kombination III/V sind die Paare gut aufgehoben, bei denen ein Partner 60 Prozent und der andere rund 40 Prozent der Gesamteinnahmen verdient. Der Partner in Steuerklasse III bezahlt relativ wenig Steuer. Diese Variante ist nach wie vor dann sinnvoll, wenn ein Partner als Hauptverdiener arbeitet und der zweite Partner, sehr oft die Ehefrau und Mutter, nur stundenweise dazuverdient. Bei Abweichung des zu erwartenden Einkommens könnte es gegebenenfalls zu einer Steuernachzahlung kommen. Deshalb müssen Partner mit dieser Steuerkombination eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Steuerklassenkombination IV/IV wählen Partner, die ein ungefähr gleiches Einkommen erzielen. Sollte ein Partner mehr als der andere verdienen, behält das Finanzamt zu viel Steuern ein. Der Jahresausgleich am Ende des Jahres ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll.
Eine weitere Möglichkeit der Steuerklassenwahl ist die Wahl IV-Faktor/IV-Faktor. Da es infolge der genannten Steuerklassenvariationen häufig zu Steuerrückzahlungen oder auch Steuernachzahlungen kommt, soll das bei der Faktor-Wahl vermieden werden. Es ist ein neues Verfahren, das nur sinnvoll ist, wenn die Ehepaare unterschiedlich hohe Einkommen erzielen. In diesem Fall hätte der weniger Verdienende nach den bisherigen Möglichkeiten nur die Wahl der Steuerklasse V. Um die Nachteile dieser Wahl auszugleichen, gibt es jetzt die IV-Faktor-Möglichkeit. Doch auch in diesem Fall kann es zu Steuerüber- oder -unterzahlungen kommen.
Da im Augenblick keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt werden, wird das Finanzamt die gewählte Lohnsteuerklasse auf einem ELStAM-Ausdruck bescheinigen, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Zu den wichtigsten Steuertipps für Familien zählt zweifelsohne das Ehegattensplitting. Dieses Verfahren spart den frisch Vermählten sehr viel Geld. Es handelt sich dabei um die Zusammenveranlagung verheirateter Paare. Dabei unterstellt das Finanzamt, dass beide Partner das gemeinsame Einkommen je zur Hälfte erwirtschaftet hätten. Diese Annahme führt bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer niedrigeren Einkommensteuer. Der Grund ist die Steuerprogression, die in ihrer Wirkung gemindert wird. Wenn einer der Partner nicht erwerbstätig ist, sind die Vorteile besonders groß. Der Splittingvorteil wird geringer, wenn die Einkommen ähnlich hoch oder gleich sind.
Weitere steuerliche Auswirkungen hat die Ehe auf die Vorsorgeaufwendungen. Denn hier können höhere Beträge als bisher abgezogen werden, ebenso sind höhere Beträge für doppelte Haushaltsführung möglich.
Steuerliche Auswirkungen auf das Vermögen
Manche steuerlichen Tipps für Familien betreffen das Vermögen des jungen Paares. Denn nach einer Eheschließung können die jungen Vermählten bei ihrer Bank oder Sparkasse einen neuen Freistellungsantrag stellen. Denn ab sofort erhöht sich der Freibetrag. Sie dürfen für ihr Vermögen höhere Zinsen erwirtschaften und ohne steuerliche Abzüge erhalten.
Partner, die miteinander verheiratet sind, können sich gegenseitig höhere Schenkungen zuwenden, ohne mit Schenkungssteuer belastet zu werden. Auch ein eventuell vorhandenes Eigenheim kann steuerfrei auf den anderen Partner übertragen werden. Freibeträge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Daher ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig über diese Nutzung nachzudenken und Schenkungen entsprechend zu übertragen. Für persönliche Schenkungen ist den Ehepartnern immerhin ein Freibetrag von 307.000 Euro zugedacht worden.
Die Aufwendungen für die Hochzeit können im Gegensatz zu Scheidungsaufwendungen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wer selbstständig ist, sollte prüfen, ob Verträge mit dem Ehepartner nicht steuerliche Vorteile bringen. So können Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge abgeschlossen und steuerlich geltend gemacht werden. Wenn ein Ehepartner bei dem anderen angestellt ist, können die Lohnkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ist der Partner nur geringfügig beschäftigt, müssen die Einnahmen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden, und das Geld bleibt unversteuert. Auch bei der Vermietung der eigenen Wohnung, oder eines Hauses können steuerliche Vorteile erzielt werden.
Steuerliche Auswirkungen einer standesamtlichen oder kirchlichen Trauung
Seit 2009 ist es möglich, dass sich Paare kirchlich trauen lassen, ohne vorher beim Standesamt gewesen zu sein. Leider hat eine nur kirchliche Trauung keine Auswirkungen auf steuerliche Vorteile. Um diese zu genießen, muss auch eine standesamtliche Trauung erfolgen. Doch sobald das Paar standesamtlich getraut ist, können steuerliche Vorteile auch rückwirkend geltend gemacht werden. Ein Paar, das sich erst zum Jahresende traut, kann noch für das laufende Jahr mit einem eventuell erheblichen finanziell warmen Regen rechnen.Vielen Paaren, die sich irgendwann entschlossen haben, „in wilder Ehe“ zusammen zu leben, wissen oft gar nicht, wie viel Geld sie jährlich nur dadurch dem Staat schenken, indem sie nicht heiraten. Wenn sie es wüssten, würden viele auf diese steuerlichen Hilfen für Familien sicherlich nicht verzichten wollen!
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