Kinderfreibetrag: Wie hoch ist er und wie kann ich ihn beantragen?
Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht, der den Mindestbedarf, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, ausgleicht. Lesen Sie hier, wie hoch der Kinderfreibetrag ausfällt und wie Sie ihn beantragen können.
Steuertipp: Kinderfreibetrag
Gesetzlich ist der Kinderfreibetrag mit der Zahlung des Kindergeldes verbunden. Wie allgemein bekannt, haben Erwachsene Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum. Da das auch für Kinder gilt, wird das Einkommen der Eltern mit diesem Existenzminimum des Kindes entsprechend abgesenkt. Das steuerfreie Existenzminimum nennt man Kinderfreibetrag. Man versteht unter diesem Freibetrag den Mindestbedarf, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt. Der Kinderfreibetrag beträgt im Augenblick 7.008 Euro im Jahr.Der Kinderfreibetrag wird aber nicht sofort bei der Steuerlast der Eltern berücksichtigt. Denn egal, ob jemand Kinder hat oder nicht, auch Ehepaare mit Kindern zahlen dieselben Steuern wie Ehepaare ohne Kinder.
Deshalb erhalten Eltern für ihre Kinder Kindergeld. Am Ende des Jahres wird nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt geprüft, ob für die Eltern die Auszahlung von Kindergeld oder die steuerliche Freistellung als Kinderfreibetrag in Frage kommt. Anschließend werden gezahltes Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag so miteinander verrechnet, dass jeweils das Beste für den Steuerpflichtigen herauskommt. Bei Besserverdienenden macht sich die Auszahlung des Kinderfreibetrags meist bezahlt. Familien, die mit einem geringeren Einkommen auskommen müssen, fahren mit der Auszahlung des Kindergeldes besser. Es zählt zu den Steuertipps für Familien, dass Familien am besten zunächst das Kindergeld beantragen.
Es gibt Stimmen in Deutschland, die statt eines Kinderfreibetrags und Grundfreibetrags einen Kindergrundfreibetrag eingeführt sehen wollen. In diesem Fall würde für Kinder mit eigenen Einkünften der Grundfreibetrag selbst zur Verfügung stehen. Die Eltern könnten davon nur noch profitieren, wenn die Kinder den Grundfreibetrag nicht gebraucht hätten.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Wer den Kinderfreibetrag erhält, bekommt für jedes Kind 2.184 Euro, und zwar je Elternteil. Für beide Eltern verdoppelt sich der Betrag so auf 4.368 Euro. Bei Elternteilen, die nicht zusammen veranlagt werden, erhält jeder Elternteil den halben Kinderfreibetrag.
Wie beantrage ich den Kinderfreibetrag?
Am Ende eines Kalenderjahres steht für viele Familien die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Beim Ausfüllen der Formulare benötigen Eltern die Anlage „Kind“. Die Angaben in diesem Formular gilt es sorgfältig auszufüllen. Nach der Abgabe prüft das Finanzamt, ob für die Eltern das Kindergeld in Frage kommt oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags. Das Finanzamt prüft dabei auch die Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten. Auch für diesen Bedarf gibt es Geld vom Staat, nämlich für jedes Kind 1320 Euro je Elternteil, also insgesamt 2.640 Euro, die im Kinderfreibetrag enthalten sind. Eltern können so für ein Kind auf maximal 7.008 Euro kommen.
Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr neu beantragen, damit der Kinderfreibetrag bei der Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Berücksichtigung finden können.
Was versteht man unter Günstigerprüfung des Kinderfreibetrags?
Ob Eltern besser fahren, wenn sie Kindergeld erhalten oder doch lieber den Kinderfreibetrag, das stellt das Finanzamt in einer Vergleichsberechnung fest. Hier wird einerseits die Steuerschuld berechnet, aber ohne Kinderfreibeträge, dann wird berechnet, wie viele Steuern weniger anfallen würden, wenn Kinderfreibeträge zum Tragen kämen. Das Ergebnis dieser Berechnung wird mit dem ausgezahlten Kindergeld verglichen.
Falls das schon gezahlte Kindergeld höher ist als die anrechenbaren Kinderfreibeträge, dann ist die Auszahlung des Kindergeldes günstiger.
Sollte bei der Berechnung herauskommen, dass der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt, zahlt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen den Unterschiedsbetrag zwischen Steuervorteil und ausbezahltem Kindergeld aus.
Viele junge Familien, die darüber nachdenken, auf eine Einnahmequelle zumindest teilweise zu verzichten, werden mit dem Kindergeld besser fahren. Die Auszahlung von Kinderfreibeträgen ist vor allem bei höheren Einkommen sinnvoll. Wer also einen Steuersatz von mehr als 30 Prozent hat, für den steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist. Je nach individueller Situation muss jeder für sich selbst entscheiden, welche steuerlichen Tipps für Familien für ihn die richtigen sind.