Kindergeld: Wie viel Sie erhalten und wie lange Sie es bekommen

Früher bezifferte man seinen Reichtum nach der Anzahl seiner Kinder. Dieses Denken steckt heute noch im Wort „kinderreich“. Doch die modernen Familien sind weder „reich an Kindern“, noch glauben sie wirklich, dass sie durch „Kinder reich werden“. Das Gegenteil ist der Fall: Viele junge Paare haben Angst davor, ihren Wohlstand mit einem Kind zu verringern, auch wenn Vater Staat staatliche Hilfen für Familien zur Verfügung stellt und mit Kindergeld lockt. 

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Wer hat Anspruch auf Kindergeld und wie lange?

Aus diesem Grund überlegen viele junge Paare lange, bevor sie sich endlich entschließen, ihre Familie um ein Kind zu erweitern. Natürlich wissen sie, dass der Staat Kindergeld zahlt, aber sie ahnen auch, dass dieses Geld nur ein kleiner Zuschuss sein kann und bei Weitem nicht alle Kosten abdeckt.

Die Höhe des Kindergeldes:

Doch wie viel Kindergeld erhalten junge Eltern nun eigentlich? Das Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates, die immer mal wieder angepasst wird. Zuletzt war das am 1.1.2010 der Fall, als das Kindergeld um 20 Euro angehoben wurde. Derzeit wird den Eltern für das erste und auch für das zweite Kind jeweils ein Kindergeld von 184 Euro im Monat ausgezahlt. Für ein drittes Kind erhalten Eltern 190 Euro sowie für ein viertes und jedes weitere Kind 215 Euro. So erhalten Eltern mit drei Kindern im Monat immerhin 558 Euro.

Eine weitere Anpassung des Kindergeldes ist für 2013 geplant. Die kommende Erhöhung soll den Eltern aber nicht als Geldbetrag zugutekommen, sondern in Form von Gutscheinen ausgeteilt werden. So soll es beispielsweise Bildungsgutscheine geben, die dann direkt bei den Kindern ankommen sollen.

Die Anspruchsberechtigten:

Die ersten Anspruchsberechtigen für Kindergeld sind in der Regel die leiblichen Eltern. Der Anspruch auf Kindergeld beginnt ab der Geburt eines Kindes. Demnach haben Eltern, in deren Haushalt ein leibliches Kind unter 18 Jahren lebt, Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes.

Doch auch darüber hinaus können Eltern Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes älterer Kinder haben, nämlich wenn das Kind älter ist als 18 Jahre und sich in Berufsausbildung befindet. Oder aber das Kind hat keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und ist deshalb auf die weitere Unterstützung der Familie angewiesen. Auch Kinder, die sich in einer Übergangszeit, beispielsweise zwischen Schul- und Berufsausbildung, befinden, erhalten Kindergeld. Dasselbe gilt für Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten oder im Bundesfreiwilligendienst bzw. im internationalen Jugendfreiwilligendienst eingesetzt sind.

Weitere Anspruchsberechtigte neben den leiblichen Eltern können Großeltern, Pflegeeltern, oder Stiefeltern sein.

Die Dauer der Gewährung des staatlichen Kindergeldes:

In der Regel wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kinder, die darüber hinaus in Berufsausbildung stehen, erhalten Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Bisher war es notwendig, der Familienkasse das Einkommen des Kindes nachzuweisen, da das Kindergeld nur bis zu einem bestimmten Einkommen gezahlt wurde. Das wurde inzwischen geändert, sodass Eltern unabhängig vom Einkommen ihres erwachsenen Kindes das Kindergeld erhalten.

Über das 25. Lebensjahr hinaus kann in Ausnahmefällen Kindergeld bezogen werden, und zwar dann, wenn ein Kind wegen einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ständig unterhalten werden muss und auf Betreuung seitens der Eltern angewiesen ist. In diesem Fall wird weiter Kindergeld gewährt.

Die Beantragung des Kindergeldes:

Den Antrag für den Kindergeldbezug stellen die Eltern üblicherweise bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Diesem müssen selbstverständlich entsprechende Nachweise beigefügt werden. Dazu gehört beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes, mit der die Existenz des Kindes glaubhaft nachgewiesen wird. Nach der Volljährigkeit des Kindes muss das Kindergeld im Falle des Weiterbezugs neu beantragt werden. Denn im Normalfall wird die Zahlung mit dem 18. Geburtstag eingestellt. Darum müssen jetzt der Familienkasse weitere Beweise vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass der weitere Bezug gerechtfertigt ist. Das Amt benötigt Nachweise über die Ausbildungsstelle, einen Schulnachweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung. Seit September 2009 kann das Kindergeld direkt im Internet bei der Familienkasse online beantragt werden. Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit kann das Formular ausgefüllt und bearbeitet werden. Der Antragsteller muss die Unterlagen allerdings ausdrucken und per Post an das Amt schicken – eine Online-Übertragung ist nicht möglich.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt einmal monatlich. Bei Beamten und Angestellten von staatlichen Einrichtungen läuft die Abwicklung direkt über den Arbeitgeber. In diesem Fall erhalten die Anspruchsberechtigten das Kindergeld zusammen mit ihrer Gehaltszahlung, je nachdem, wie der Arbeitgeber dies handhabt, entweder am Anfang oder zur Mitte des jeweiligen Monats und immer rückwirkend.

Der Bezug des Kindergeldes ersetzt natürlich kein Gehalt, doch er ist sicherlich für viele Familien eine gute Grundlage und ein teilweise nicht unerheblicher Beitrag, um die Grundkosten der kindlichen Familienangehörigen zu finanzieren. 558 Euro Kindergeld für drei Kinder ist ein Betrag, der zumindest ein willkommenes Polster für die Haushaltskasse darstellt. Somit leistet das Kindergeld einen wichtigen Beitrag für das Wohl der Familien.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!