Steuertipps für Familien: So sichern Sie sich die besten Steuervorteile

Sobald sich ein Baby ankündigt wird aus zwei Menschen wird eine Familie. Da so ein kleines zusätzliches Menschenkind natürlich auch Geld kostet, ist jede junge Familie dankbar, die besten Steuertipps für Familien kennen zu lernen.
Steuertipps  für Familien: So sichern Sie sich die besten Steuervorteile Maksim Bukovski
Inhaltsverzeichnis

Welche Steuervorteile haben Eltern?

Die steuerlichen Vorteile  für Kinder werden im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage „Kind“ behandelt. Entweder gibt es Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Nach der Volljährigkeit werden Kinder nur dann berücksichtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise Ausbildung, vorliegen. Doch Kinder, die sich  in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, können bis zum Alter von 25 Jahren Berücksichtigung finden. Bei den volljährigen Kindern hängt die staatliche Unterstützung davon ab, ob sie bereits verdienen und – wenn ja – wie viel. Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäfte und alle Lohnersatzleistungen.

Doch Paare, die gerade ihr erstes Kind bekommen, müssen sich mit diesen komplizierten Berechnungen nicht auseinandersetzen. Sie interessiert zunächst ganz grundsätzlich, mit welchen steuerlichen Ersparnissen sie rechnen können.

Zu den steuerlichen Vorteilen gehören der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Diesen Freibetrag erhalten nicht alle Eltern, sondern nur diejenigen, bei denen ein Freibetrag einen Steuervorteil bringt, der höher liegt als das ausgezahlte Kindergeld. Das ist meist dann der Fall, wenn der Steuersatz bei mehr als 30 Prozent liegt.

Welche Leistungen stehen uns zu?

Das Infotool für Familien vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie zu den verschiedenen Familienleistungen. Nutzen Sie das Online-Tool, um sich einen Überblick über Ihre zustehenden Leistungen zu verschaffen.

Wie hoch sind die Kinderfreibeträge?

Die Kinderfreibeträge variieren pro Jahr und liegen derzeit für das Jahr 2022 bei 5.620 Euro (2.810 Euro je Elternteil), für das Jahr 2023 bei 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil) und für das Jahr 2024 bei 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil).

Außerdem gibt es zusätzlich noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).

Unterstützung bei Hilfen im Haushalt

Der Staat hilft den Familien auch dann, wenn sie Handwerker benötigen oder Hilfen im Haushalt brauchen. Beschäftigt eine Familie eine geringfügig beschäftigte Kraft für den Haushalt, beteiligt sich der Staat an den Lohnkosten, indem er eine Steuerermäßigung gewährt.

Bei der Unterbringung des Nachwuchses muss eventuell ein Kinderzimmer hergerichtet werden. Auch hier beteiligt sich der Staat an den Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Kinderbetreuungskosten werden ebenfalls durch den Staat gefördert. Für ein Kind unter 14 Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten im Jahr von den Steuern abgesetzt werden.

Obwohl Aufwendungen für die Schule eigentlich durch das Kindergeld abgegolten sind, gilt das nicht für den Besuch von Privatschulen. Eltern können das zu zahlende Schulgeld als Sonderausgaben absetzen, immerhin in Höhe von 30 Prozent.

Aktuelle Zahlen und Informationen

Sie finden auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums die aktuellen Zahlen und Grenzen zu den einzelnen Leistungen.

Steuertipps für Familien gibt es auch für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende, die mit einem Kind zusammenleben, sind schließlich eine Familie. Darum können auch sie von manchen Steuertricks profitieren. So erhalten sie einen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört und sie für dieses Kind Kindergeld beziehen oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten.

Steuertipps für Familien greifen auch bei volljährigen Kindern

Eltern erhalten für volljährige Kinder einen Ausbildungsfreibetrag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Kinder eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren und während dieser Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht werden müssen. Wichtig ist, dass die Eltern für diese Kinder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag mindert sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Wenn das Kind über ein eigenes Einkommen über oder wenn es Ausbildungsbeihilfen wie BAföG erhält und diese eine gewissen Betrag übersteigen, wird der Ausbildungsfreibetrag entsprechend gekürzt, oder er fällt gegebenenfalls ganz weg.

Steuerfreies Geschenk vom Staat

Eltern, die Elterngeld beziehen, müssen dieses nicht versteuern. Es wird allerdings in die Progression einberechnet. Das heißt, das Familieneinkommen wird entsprechend erhöht.

Die Steuertricks für Familien fließen sogar in die Rente ein. Denn Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld beziehen, können im Riester-Vertrag pro Kind eine Kinderzulage erhalten. Damit erhöhen Eltern mit Hilfe ihrer Kinder ihre Sparbeiträge für ihre spätere Rente. Diese Zulagen stehen zunächst der Mutter zu, sie können aber auch auf den Vater übertragen werden.

Wer Kinder hat, wird dadurch nicht reich – doch er muss auch nicht zwangsweise verarmen. Mit ein bisschen Geschick setzen Familien ihr Einkommen so ein, dass sie ihren bisherigen Lebensstandard trotz Familienzuwachs halten können.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!