Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Außerdem berücksichtigt das Familienrecht auch außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Diese Rubrik beantwortet Ihre Fragen zu Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Lebensgemeinschaften und Adoption. Natürlich können die folgenden Seiten eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen, Sie sollten vielmehr bei Ihren rechtlichen Herausforderungen unterstützen.

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