Alleinerziehend: Welche Rechte und Pflichten Sie als Eltern haben

Es gibt Frauen, die wähnen sich in einer glücklichen Partnerschaft und werden dann vollkommen geplant schwanger. Doch der Partner verändert sich und damit das Glück. Die Frau bleibt allein mit dem Kind zurück. Andere sind mehrere Jahre verheiratet, dann kommt es zur großen Krise und irgendwann zur Trennung. 

Inhaltsverzeichnis

Wenn Kinder nur ein Elternteil haben

Ganz gleich wie das Schicksal zuschlägt, in jedem Fall sind Mütter, die ihr Kind oder auch mehrere Kinder allein erziehen, die wahren Heldinnen des Alltags. Denn sie planen, organisieren und meistern jeden einzelnen Tag wie ein Manager ein größeres Unternehmen. Mit ein paar kleinen, feinen Unterschieden: Der Firmenchef kann seinen Untergebenen befehlen und die führen seine Aufträge aus – ob das bei einer Mutter immer klappt, ist die Frage. Und der zweite Unterschied: Er hat keine finanziellen Probleme, die Mutter meist schon.

Die Rechte von Alleinerziehenden

Nach dem Familienrecht haben Alleinerziehende ein Recht auf Unterhaltsvorschuss. Sollte also der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen, muss die Mutter nicht warten, bis der Ex-Partner doch noch überweist, sondern sie kann beim Jugendamt vorstellig werden und Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser Vorschuss ist je nach Alter der Kinder gestaffelt und beträgt zwischen 133 und 180 Euro im Monat.

Nach einer Trennung oder Scheidung haben die Partner, die ein Kind erziehen, Anspruch auf das Kindergeld für dieses Kind. Dieses Kindergeld wird über die Familienstelle der Arbeitsagentur beantragt und dann direkt auf das Konto der Mutter überwiesen.

Dasselbe gilt für das Elterngeld. Die Mutter hat Anspruch auf die Auszahlung des Elterngeldes. Eltern haben normalerweise für zwölf Monate Anspruch darauf, es sei denn, der Vater entscheidet sich auch für die Elternzeit. Alleinerziehende haben zwei Monate länger Anspruch.

Für Alleinerziehende gibt es Mehrbedarfszuschläge, wenn sie Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe haben. Voraussetzung: Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, für dessen Erziehung und Pflege die Arbeitsuchende verantwortlich ist. Grundsätzlich gibt es einen Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes für das Kind. Für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter 16 Jahre erhalten Alleinerziehende einen Mehrbedarf von 36 Prozent.

Alleinerziehende, die berufstätig sind, haben das Recht, die günstige Steuerklasse II zu wählen. Voraussetzung dafür: mindestens ein minderjähriges Kind oder ein Kind in Ausbildung, für das Kindergeld gezahlt wird. Diese Steuerklasse beinhaltet den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der dafür sorgt, dass monatlich weniger Steuern gezahlt werden. Wichtig: Es darf keine weitere erwachsene Person im Haushalt leben. Übernahme von Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung kann eine Alleinerziehende ebenfalls beantragen, und zwar beim Jugendamt. Dort werden die Kosten beispielsweise für die Kinderkrippe oder den Kindergarten übernommen, wenn die Mutter wieder arbeiten gehen will. Voraussetzung dafür ist, dass der Verdienst der Alleinerziehende unter gewissen Einkommensgrenzen liegt. 

Wenn Sie mehr verdienen, können Sie Ihre Kinderbetreuungskosten dafür steuerlich geltend machen, wenn sie erwerbsbedingt anfallen (also die Kosten für Krippe oder Kita).

Da die Mutter nicht allein für den Kindesunterhalt aufkommen muss, hat sie Anspruch darauf, dass sich der Vater an diesen Kosten beteiligt. Die Mutter leistet den Unterhalt, indem sie das Kind betreut und pflegt – der Vater ist unterhaltspflichtig, indem er Geld überweist. Darüber hinaus können auch zusätzliche Kosten entstehen, die der Vater übernehmen muss, beispielsweise Nachhilfekosten, ein Schullandheimaufenthalt etc. Der Kindesunterhalt hat immer die höchste Priorität vor irgendwelchen anderen Ansprüchen. Der Vater kann sich also beispielsweise nicht herausreden, er hätte eine entfernte Verwandte unterstützen müssen. Um Kindesunterhalt beantragen zu können, muss in dem Fall, dass beide Partner nicht miteinander verheiratet waren, die Vaterschaft anerkannt werden. Dann muss über den Unterhalt ein einklagbarer Titel vorliegen. Am besten sollten Sie diese Fragen über das Jugendamt regeln. Wenn der Partner nicht zahlt, kann hier auch der Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Die Pflichten von Alleinerziehenden

Die Mutter muss dem Vater das Umgangsrecht mit dem Kind ermöglichen. Im Interesse des Kindes sollte sie ihm diese Zeit mit seinem Kind einräumen. Sie kann sich ja diese Zeit selbst als eigenen Freiraum nehmen, dann haben alle etwas davon. 

Alleinerziehende haben die Pflicht, alles zum Wohle des Kindes zu unternehmen und dafür zu sorgen, dass das Kind angemessen versorgt und erzogen wird. Sie stehen in der Pflicht, ihrem Kind Liebe und Fürsorge angedeihen zu lassen. Für die meisten Frauen ist es sicherlich nicht einfach, Kinder allein zu erziehen. Deshalb sollten sie alle Hilfe nutzen, die ihnen von staatlicher oder kirchlicher Seite zur Verfügung stehen. Sie sollten ruhig auch bereitstehende Großmütter, Tanten und sonstige Verwandte in die Erziehungsarbeit einbeziehen und sich rechtzeitig ein großes Netzwerk schaffen, auf das sie im Bedarfsfall zurückgreifen können und das es ihnen ermöglicht, einigermaßen sorgenfrei über die Runden zu kommen. 

Kinder zu erziehen ist nicht einfach. Das wissen viele Familien. Doch wer als Alleinerziehende seine Kinder zu wertvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft erzieht, verdient unser aller Respekt.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!