Kinderpass beantragen: Was Eltern wissen müssen

Sie möchten mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern verreisen? Neben den gewohnten Vorbereitungen müssen Sie seit dem 26.06.2012 auch dem Thema Kinderreisepass Beachtung schenken. Ab diesem Stichtag reicht es nicht mehr, dass die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind, sondern jedes Kind braucht sein eigenes Ausweisdokument. Wie Sie den Kinderpass beantragen und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier. 

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Den neuen Kinderpass beantragen

Jedes Kind, egal welchen Alters, braucht in Deutschland seit dem 26.06.12 einen eigenen Reisepass oder Personalausweis, wenn es im Ausland einreisen möchte. So will es die neue EU-Vorschrift.

Welchen Pass muss ich für mein Kind beantragen?

Das hängt davon ab, wie alt Ihr Kind ist und wohin die Reise gehen soll. Grundsätzlich können Eltern für Ihr Kind einen Personalausweis, Kinderreisepass oder einen elektronischem Pass beantragen. Der Kinderreisepass wird von der Meldebehörde bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Alternativ kann auch der „normale“ Personalausweis beantragt werden. Dieser ist allerdings mit 22,80 Euro (für Personen unter 24 Jahren) deutlich teurer als der Kinderreisepass, der für 13 Euro ausgestellt wird. Beim elektronischen Pass sind die Daten des Inhabers auf einem Chip gespeichert. Die Ausstellung kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Weiterhin hängt die Wahl vom Einreiseland ab. Im Euroraum reicht der Personalausweis aus. Bei Reisen in die USA ist ein elektronischer Reisepass von Vorteil, da auf diesem bereits Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind.

Was muss ich zur Antragsstellung mitbringen?

Den Gang zur Behörde muss Ihr Kind mitmachen. Zudem benötigen Sie bei erstmaliger Ausstellung die Geburtsurkunde Ihres Kindes, ein biometrisches Passbild, sowie eine Zustimmungserklärung der anderen erziehungsberechtigten Person, da Eltern nur gemeinsam den Passantrag stellen können.

Übrigens:

Der Reisepass der Eltern mit Kindereintrag ist weiterhin für die Eltern gültig, solange das Gültigkeitsdatum nicht überschritten wurde.

Besitzt Ihr Kind bereits einen gültigen Kinderausweis und das Reiseland akzeptiert diesen, müssen Sie keinen neuen Pass beantragen.