Ab wann sollten Kinder zum Zahnarzt?

Ein Zahnarzt setzt die erste Vorsorgeuntersuchung bereits zu Beginn der Schwangerschaft an. Krankenkassen zahlen die erste zahnärztliche Frühuntersuchung ab dem 30. Lebensmonat. Wie viel Vorsorge brauchen die Zähne Ihres Kindes? 

Inhaltsverzeichnis

Gesunde Kinder-Zähne

Die Mundgesundheit der werdenden Mutter ist sehr wichtig. Somit sind zwei Vorsorgeuntersuchungen bei einem Zahnarzt (eine zu Beginn, eine gegen Ende der Schwangerschaft) tatsächlich nicht nur für die Schwangere selbst, sondern auch für Babys Zähne sinnvoll.

Mit dem „Zahnärztlichen Kinderpass“ können Sie mit Ihrem Kind schon früher zum Zahnarzt

Die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen sehen die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU) ab dem 30. Lebensmonat vor. Das ist nach Ansicht der Zahnärzte viel zu spät, denn viele Zwei- bis Dreijährige haben zu diesem Zeitpunkt bereits die ersten kariösen Zähne. Zahnärzte raten zur ersten Vorsorgeuntersuchung, sobald beim Baby der erste Milchzahn durchgebrochen ist. Deshalb wurde von den Zahnärzten der „Zahnärztliche Kinderpass“ entwickelt. Dieser sieht während der Schwangerschaft zwei Untersuchungen für die Mutter vor, in denen Zähne und Zahnfleisch gründlich untersucht werden, um Bakterien keinen Nährboden zu geben. Für das Kind sind zehn Untersuchungstermine im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren vorgesehen (siehe Tabelle). Der Zahnarzt begutachtet dabei die schon vorhandenen Zähne und macht sich ein Bild von der gesamten Entwicklung des Gebisses. So kann er beginnende Zahnschäden und Kariesrisiken frühzeitig erkennen. Er erklärt, was bei der Pflege der Kinderzähne zu beachten ist, und zeigt den Eltern, wie sie die Zähne sachgerecht putzen. Außerdem berät er in Sachen zahnfreundliche Ernährung.

Mein Tipp
 Den „Zahnärztlichen Kinderpass“ erhalten Sie beim Zahnarzt. Teilweise bekommen Sie ihn auch von Frauenärzten oder Kinderärzten sowie in Hebammenpraxen.

Diese Zahnarzt-Untersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihrem Kind

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen regulär zwei, bei hohem Kariesrisiko maximal drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder unter sechs Jahren. Die erste reguläre zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU 1) ist im 30. bis 42. Lebensmonat vorgesehen, die zweite (FU 2) zwischen dem 49. und 72. Lebensmonat (siehe Tabelle).Nach dem sechsten Geburtstag (bis zum 18. Geburtstag) hat jedes Kind halbjährlich Anspruch auf besondere individuelle Vorsorgemaßnahmen.

Dazu gehören:

  • zahnärztliche Untersuchung
  • Aufklärung über die Mundgesundheit
  • Zahnputztraining, Beratung zur Fluoridanwendung
  • Zahnschmelzhärtung mit Fluoridpräparaten in der Praxis
  • Versiegelung von kariesfreien Backenzähnen

Extra-Vorsorge bei ihrem Kind müssen Eltern selbst bezahlen

Die so genannte Kleinkind-Prophylaxe nach den Vorgaben des „Zahnärztlichen Kinderpasses“ ist keine Kassenleistung. Sie müssen diese Vorsorgeleistung also selbst bezahlen. Für die zahnärztliche Untersuchung fallen dabei Kosten zwischen 12,93 und 19,68 €  an. Werden Sie vom Zahnarzt zusätzlich zu Fluoridierung, Ernährung oder Zahnpflegemaßnahmen beraten, kommen noch einmal ca. 20,11 €  für eine eingehende Beratung dazu (nach Angaben der Bayerischen Landeszahnärztekammer).