Schwindel im Supermarkt: Vorsicht, überzuckerte Kinderlebensmittel!

Wir Verbraucher werden im Supermarkt regelmäßig mit irreführenden Werbebotschaften getäuscht. Und selbst vor den jüngsten Kunden – unseren Kindern – macht die Lebensmittelindustrie nicht halt. 

Inhaltsverzeichnis

Für Sie aufgedeckt!

Die Lebensmittelindustrie lobt Süßigkeiten und überzuckerte Getränke als „besonders gesund“, indem sie billige Vitamine oder Mineralstoffe künstlich zusetzen. Auf dem Etikett können sie dann ganz legal mit den positiven Gesundheitseffekten der einzelnen Inhaltsstoffe werben, auch wenn das gesamte Lebensmittel keineswegs gesund ist. Die Verbraucherschutz-Organisation foodwatch deckte auf: Fünf Hersteller treiben es mit ihrer irreführenden Gesundheitswerbung wirklich auf die Spitze.

1. Nesquik Frühstücksflocken

(Hersteller: Nestlé)

Mit großen Hinweisen auf den Gehalt von Vollkorngetreide, Vitaminen und Mineralstoffen will Hersteller Nestlé seinen Nesquik-Frühstücksflocken einen gesunden Anstrich verpassen. Tatsächlich besteht das Schoko-Frühstück aber zu einem Viertel aus Zucker – und ist damit keineswegs ein ausgewogener Start in den Tag für Schulkinder, sondern schlicht eine Süßigkeit.

2. Dextro Energy

(Hersteller: Dextro Energy)

Die kleinen Täfelchen suggerieren, der Mensch müsse Traubenzucker konsumieren, um geistige und körperliche Leistungen zu erbringen. Die Wahrheit: Wer regelmäßig große Mengen Zucker zu sich nimmt, wird nicht leistungsfähiger, sondern hat ein höheres Risiko für Übergewicht und Diabetes. Den Traubenzucker, den der Mensch tatsächlich braucht, kann der Körper aus Stärke selbst aufspalten.

3. „Ferdi Fuchs Mini Salami“

(Hersteller: Stockmeyer)

Hersteller Stockmeyer bewirbt seine „Ferdi Fuchs Mini Salami“ wie ein Wundermittel für die Kindergesundheit: für das Immunsystem, die geistige Leistung, den Zellschutz und auch gegen Müdigkeit. Doch die Salami enthält mehr Fett und sogar doppelt so viel Salz wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Kinderlebensmittel empfohlen.

4. Ovomaltine

(Hersteller: Wander)

Der Schweizer Hersteller „Wander“ bewirbt sein bekanntes Kakaopulver als „tägliche Energie für körperliche und geistige Leistungsfähigkeit“. Doch zahlreiche zugesetzte Vitamine, Mineralstoffe und der charakteristische Malzgehalt ändern nichts daran: Ein Getränk mit umgerechnet fast sieben Zuckerwürfeln pro 200-Milliliter-Glas ist eine Süßigkeit und kein gesunder Energielieferant.

5. Vollfit Joghurt Drink Erdbeere-Banane von Milsa+

(Hersteller: Nöm AG für Aldi Nord)

Aldi Nord bewirbt das Kinder-Joghurt-Getränk seiner Eigenmarke als Beitrag für das Immunsystem sowie für Knochen und Zähne. Doch die umgerechnet sechs Zuckerwürfel pro 125-Gramm-Fläschchen begünstigen Übergewicht und Karies.

Health Claims – falsche Gesundheitsversprechen

Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen, sogenannte „Health Claims“, halten meist nicht das, was sie versprechen. Durch die Zugabe bestimmter Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralien soll – vor allem Kinderlebensmitteln – ein gesundes Image verpasst werden. Obwohl die Europäische Union strenge Vorgaben für Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln macht und europaweit nur etwa 250 Claims erlaubt sind, nutzen viele Hersteller Schlupflöcher in der Health-Claims-Verordnung. Denn welche Produkte die Hersteller mit der genehmigten Werbung schmücken dürfen, ist bislang nicht geregelt.

Vorsicht auch bei Begriffen wie „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“!

Überzuckerte Limonaden machen Ihr Kind dick und schaden den Zähnen. Machen Sie aber bitte nicht den Fehler und greifen stattdessen zu Light-Getränken, denn die sind meist nicht gesünder als das Original. Ich erkläre Ihnen, was Bezeichnungen wie „light“, „zero“ und „ohne Zuckerzusatz“ wirklich bedeuten.

„zero“:

Nach der europäischen Health-Claims-Verordnung ist diese Angabe erlaubt, wenn ein Getränk maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Solch ein geringer Zuckergehalt beeinflusst den Stoffwechsel so gut wie gar nicht. Doch Vorsicht: Meist enthalten diese Getränke große Mengen an künstlichen Süßstoffen, die für Kinder ebenso wenig geeignet sind.

„light“:

Diese Angabe ist erlaubt, wenn ein bestimmter Nährstoff eines Produktes um 30 Prozent reduziert wurde. Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass das Produkt automatisch gesünder ist. Bei Milch-Fruchtgetränken könnte sowohl Zucker als auch Fett reduziert sein. In jedem Fall muss der Nährstoff, der weniger enthalten ist, auf dem Etikett vom Hersteller angegeben werden.

„ohne Zuckerzusatz“:

Diese Botschaft besagt, dass einem Getränk keine extra Portion Zucker zugesetzt wurde. Aber Vorsicht, damit ist nicht nur klassischer Industriezucker gemeint, sondern auch Honig oder Ahornsirup. Für Fruchtsäfte, die natürlicherweise Zucker enthalten, ist die Ergänzung „enthält von Natur aus Zucker“ auf der Verpackung gedacht.

Ganz gleich welche Bezeichnung ein Getränk trägt: Es lohnt sich, genauer auf die Nährwerttabelle zu schauen. Wie viel Zucker ein Getränk wirklich enthält, muss dort seit Dezember 2016 aufgeführt sein.